Auszahlung Überstunden während Elternzeit

Hallo,

ich werde im Januar Mama und danach für mind. ein Jahr in Elternzeit gehen.
Aktuell habe ich noch ca. 200 Überstunden, die mir gem. Betriebsvereinbarung regulär erst im nächsten Jahr, also während der Elternzeit, ausgezahlt werden würden.
Allerdings könnte ich über den Betriebsrat auch versuchen mir die Stunden noch in diesem Kalenderjahr auszahlen zu lassen.

Meine Fragen sind nun die folgenden:

  1. Wird mir bei Auszahlung im nächsten Jahr das Muttschafts- bzw. Elterngeld entsprechend gekürzt?
  2. Wie ist die steuerliche Behandlung im nächsten Jahr? Werde ich Abzüge für Sozialversicherung haben??
  3. Welche der beiden Varianten (dieses oder nächstes Jahr) wäre in meinem Fall günstiger?

Zum meinen Rahmenbedingungen:
Dieses Jahr bin ich bereits über der Beitragsbemessungsgrenze, d.h. es fielen ‚nur‘ die 42% Steuer an.
Dafür habe ich ab nächstem Jahr die günstigere Steuerklasse 2 / Kinderfreibetrag.

Ich hoffe es gibt hier eine(n) kompetente(n) Steuerfachmann/-frau, welche® mir weiterhelfen kann.

Viele Grüße,
Caillean

Hallo oh da kann ich nicht weiterhelfen. in solch einem Fall würde ich bei der zuständigen Elterngeldstelle anrufen und das Problem schildern!

  1. Wird mir bei Auszahlung im nächsten Jahr das Muttschafts-
    bzw. Elterngeld entsprechend gekürzt?

Wäre mir nicht bekannt. Sie dürfen nur nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Eine Anrechnung des Einkommens findet m.E. nicht statt.

  1. Wie ist die steuerliche Behandlung im nächsten Jahr? Werde
    ich Abzüge für Sozialversicherung haben??

Ja, wenn Sie unterhalb der Bemessungsgrenze sind.

  1. Welche der beiden Varianten (dieses oder nächstes Jahr)
    wäre in meinem Fall günstiger?

Diese Jahr: 42% LSt, 0% SV
nächstes Jahr 0-30% LSt, ca. 21% SV
Achtung: Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Wenn Sie den Höchstbetrag erhalten (12x 1800= 21.600), schlägt der Progressionsvorbehalt voll durch. Ich gehe mal von 5.000 Euro für die Überstunden aus:
Einkünfte nichtselbständige Arbeit: 4.080
Vorsorgepauschale: 800
Sonderausgaben: 36
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 1.308
zu versteuerndes Einkommen: 1.936
fiktiv (1.936 + 21.600) 23.536
Steuer nach Progression (ca. 16%) = 323 Euro
Im Verhältnis zu den 5.000 Euro brutto wären das unter 10%

Damit läge die Gesamtbelastung bei unter 30% im nächsten Jahr zu 42% in diesem Jahr. Fazit: Lieber im nächsten Jahr auszahlen lassen.

Hallo,

mein Tip wäre, daß Du Dir die Überstunden im nächsten Jahr lt. Betriebsvereinbarung ab der Aprilabrechnung auszahlen läßt. Wenn Deine Abrechnungsstelle so fit ist, wie unsere Abrechner werden Sie verstehen warum :wink:
Günstiger gehts dann kaum noch!

Liebe Grüße, Georg

http://www.lohn24.de