Auszahlung von Resturlaub

Hallo zusammen,

angenommen Herr X beendet sein Arbeitsverhältnis bei der Firma Y. In gegenseitigem Einverständnis endet das Arbeitsverhältnis vor Ende der Kündigungsfrist. Herr X hat noch Resturlaub und zwar mehr als er noch Arbeitstage zu leisten hat.
Desweiteren kann er aus betrieblichen Pflichten, die bis Ende des Arbeitsverhältnises andauern, kaum mehr als drei Tage Urlaub nehmen. Hat Herr X nun trotz Kulanz des Unternehmens Y (das frühzeitige Beenden des Arbeitsverhältnisses war der ausdrückliche Wunsch von Herrn X) Anspruch auf eine Ausbezahlung der bis dahin noch nicht genommenen Urlaubstage? Welche Paragraphen sind hier anzuführen, um den Anspruch durchzusetzen?

Viele Grüße und Vielen Dank für die Infos!

Hi!

Welche Paragraphen sind hier anzuführen, um den Anspruch
durchzusetzen?

Dieser eine sollte reichen - Absatz 4

Gruß
Guido

Gilt das für den gesamten Urlaub?
Hallo,

gilt das für den gesamten Urlaub,

z. B. 30 Arbeitstage Urlaubsanspruch einzel- bzw. tarifvertraglich, halbes Jahr, also 15 Tage als Grundlage,

oder nur für den gesetzlichen Mindesturlaub,

also 24 Werktage entspricht 20 Arbeitstage, halbes Jahr, 10 Tage?

Würde mich in diesem Zusammenhang mal interessieren.

Gruß, FAQ1129

Kommt darauf an :smile:
Hi!

gilt das für den gesamten Urlaub,

Wenn für den „übergesetzlichen“ Teil nichts anderes vereinbart ist, dann gilt das für den gesamten Urlaub.
Es ist jedoch absolut möglich, den Teil, der die 4 Wochen übersteigt, anders zu regeln.

Gruß
Guido

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