Beamtenrecht

Liebe/-r Experte/-in,
habe ein Problem. Bin zur Zeit auf Grund meiner Schwangerschaftnur noch 4 Stunden täglich im Rahmen eines eingeschränkten Beschäftigungsverbotes beschäftigt. Nun habe ich von Kollegen gehört, die zur Zeit genauso eingeschränkt beschäftigt sind, dass Ihnen jeglicher Urlaub verweigert wird. Es wurde ausgesagt, dass Urlaub innerhalb eines Beschäftigungsverbotes nicht genehmigt werden kann. Leider konnte mir keiner die genaue Rechtsgrundlage dafür nennen und auch im netz bin ich noch nicht wirklich fündig geworden. es wäre also nett, wenn jemand von Euch mir sagen können, ob das so richtig ist und warum genau (gesetz usw.). Danke

Hallo me.anja,

ja dieses „soziale“ Verhalten der Personalverwaltung ist leider bekannt. Wie ich aus Deinem Anschreiben entnehmen kann, bist Du beschäftigt - wenn auch nur eingeschränkt, aber beschäftigt! Wer also beschäftigt ist, hat auch Anspruch auf Erholungsurlaub. Auskunft kann und muss Dir die Personalvertretung geben. Ist das Vertrauen zu diesen Personen nicht gegeben, ist da noch der/die Vertrauaensmann/frau für Schwerbehindertenfragen. Auch er/sie kennt alle rechtlichen Grundlagen im Arbeits-und Tarifrecht sowie im Beamtenrecht. Ein Verwaltungsgericht hat letztlich sogar festgestellt, dass Beamte einen Mindestanspruch auf Erholungsurlaub haben (20 Tg), auch wenn sie fortdauert dienstunfähig sind. Du bist eingeschränkt dienstfähig und zwar wegen der Schwangerschaft (Glückwunsch!- mache verwechseln Schwangerschaft und Krankschreibung-lass Dir das bitte nicht gefallen).
Weitere Auskünfte in Rechtsfragen kann Dir Deine lokale Beamtengewerkschaft geben, sowie die Internetseite www.juris.de und dann den Link Beamtenrecht. Registrier Dich als user oder finde schon in der Suchleiste (Frage formulieren) die zu diesem Thema dargestellten Antworten. Ein weiterer Tipp: googel Dir doch einfach das Landesbeamtengesetz Deines Bundeslandes. Auch hier müsstest Du sofort fündig werden.

Ich hoffe Dir geholfen zu haben und wünsche Dir alles Gute.

Gruß

OnkelAtze

vielen lieben dank für die umffassende antwort. werde deine ratschläge befolgen und hoffe, dass ich Erfolg haben. liebe Grüße, anja

Kann ich leider nicht beantworten, weiß aber der Hauptpersonalrat im KM