Herr X bekam einen befristeten Arbeitsvertrag,
während dieser Zeit wurde er als auserortentliches Mitglied in den Betriebsrat des Unternehmens gewählt.
Nach § 15 Abs. 1 KSchG kann einem Betriebsratsmitglied nicht auserordentlich gekündigt werden.
Nun fragt sich Herr X ob er trotz Befristung und Mitgliedschaft gekündigt werden kann?
Vielen Dank für die Antwort im vorraus.