Hatte vor ein paar Tagen schon mal gepostet, jetzt vielleicht meine Frage anhand von 3 Fallbeispielen nochmal deutlicher.
Bitte um Bestätigung besonders für Fall 2, dass die Aussagen, die ich von Arbeitsamt und Krankenkasse habe, korrekt sind.
Fall 1: zeitlich befristeter Arbeitsvertrag läuft 2 Tage vor Beginn des Mutterschutzes aus.
Lt. Auskunft AA und KK, erhält man dann ALG1 für 2 Tage, danach Krankengeld in Höhe des ALG1.
Richtig???
Fall 2: zeitlich befristeter Arbeitsvertrag läuft aus, am darauffolgenden Tag beginnt Mutterschutz.
Lt. AA besteht kein ALG1 Anpsruch, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Lt. KK besteht weder Anspruch auf Mutterschaftsgeld, noch auf Krankengeld, da man zum Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes in keinem versicherten Verhältnis steht.
D.h. man würde in dem Fall komplett leer ausgehen, obwohl man vorher fleißig Steuern und KK-Beiträge bezahlt hat???
Fall 3: zeitlich befristeter Arbeitsvertrag endet am 1. Tag des Mutterschutzes.
Für Tag 1 erhalte ich Mutterschaftsgeld von KK, sowie Arbeitgeberzuschuss. Danach zahlt die KK Krankengeld.
Richtig? Und bitte um Auskunft, ob in diesem Fall der Arbeitsvertrag genauso einfach ausläuft und nach Ende des Mutterschutzes, Elternzeit kein Anspruch mehr auf Arbeitsplatz besteht?
Viiiiielen Dank.