Befristeter Arbeitsvertrag und Schwangerschaft

Hallo!Ich befinde mich in einer komplizierter Situation.Vielleicht kann mir Jemand helfen.
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag für die Zeit meiner Weiterbildung als Assistenzärztin bis den 30.06.2012. Ich bin schwanger (Entbindungstermin am 06.07.2012); am 25.05.12 beginnt meine Mutterschutzfrist. Am 08.03.2012 habe ich die Anerkennung als Fachärztin erworben, also meine Weiterbildung abgeschlossen. Ich habe noch keine Rückmeldung von meiner Personalabteilung bezüglich einer Änderung des Vertrages. Normalerweise wird in meinem Krankenhaus ein befristeter Vetrag nach dem Abschluss der Weiterbildung in unbefristeten geändert.Ich habe jetz aber Angst ab 01.07.2012 arbeitslos zu sein und keinen Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit zu haben. Oder? Gibt’s Jemand der sich gut mit dem Thema auskennt? ich werde sehr dankbar für jede Antwort sein.

Du solltest schnell darauf drängen, eien Auskunft zu bekommen. Normalerweise kann Dir wegen der Schwangerschaft nicht gekündigt werden, aber ich nehme an, man läßt Deinen Vertrag-weil befristet- einfach normal zum 30,6 auslaufen,denn es Bedraf auch keiner Kündigung. Setz Dich mit Deinem Vorgesetzten so schnell als möglich zusammen.

Hallo,

eigentlich kann ein befristetes Arbeitsverhältnis bei Beendigung der Frist immer auslaufen. Egal ob Schwanger oder nicht…
Aber sollte der Arbeitgeber in der Vergangenheit nach einer Weiterbildung wirklich immer die Befristungen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen haben, dann müsste er dies bei einer Schwangerschaft ebenfalls tun. Sonst wäre es eine Ungleichbehandlung oder Diskriminierung von Schwangeren. Dies darf nicht sein.

Hallo,
sollte der Vertrag auslaufen haben Sie trotzdem Anspruch auf Elterngeld gem. §1 BEEG. Die Höhe wird in §2 Abs.1 BEEG geregelt. (67% des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes erzielten monatlichen Einkommens, max jedoch 1800EUR).
Sollten Sie dann jedoch arbeitslos sein müssen Sie sich in gewisser Weise überlegen was Sie beziehen wollen. ALG oder EG oder Beides gleichzeitig jedoch dann nur EG i.H.V. 300 Euro.
Anspruch auf Elternzeit haben Sie nur als Arbeitnehmerin gemäß §15 BEEG.

Gruß
Markus

Leider kann ich dir nicht helfen. Befrage einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

viel Glück

Hallo!Ich befinde mich in einer komplizierter
Situation.Vielleicht kann mir Jemand helfen.
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag für die Zeit meiner
Weiterbildung als Assistenzärztin bis den 30.06.2012. Ich bin
schwanger (Entbindungstermin am 06.07.2012); am 25.05.12
beginnt meine Mutterschutzfrist. Am 08.03.2012 habe ich die
Anerkennung als Fachärztin erworben, also meine Weiterbildung
abgeschlossen. Ich habe noch keine Rückmeldung von meiner
Personalabteilung bezüglich einer Änderung des Vertrages.
Normalerweise wird in meinem Krankenhaus ein befristeter
Vetrag nach dem Abschluss der Weiterbildung in unbefristeten
geändert.Ich habe jetz aber Angst ab 01.07.2012 arbeitslos zu
sein und keinen Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit zu
haben. Oder? Gibt’s Jemand der sich gut mit dem Thema
auskennt? ich werde sehr dankbar für jede Antwort sein.

Ich kann Dir da leider auch nicht weiter helfen, da ich
da nicht so bewandert bin. Es müsste auf jeden Fall aber noch das Mutterschutzgesetzt greifen. Wenn Du in einem Krankenhausa beschäftigt bist, da müsste es doch auch eien Betriebsrat geben? Vielleicht fragst Diu dort einmal. lG Bernward

Hallo Hausbesitzerin,
wenn es bei Ihnen so üblich ist nach Abschluss der Weiterbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, und Sie kein Angebot vom Arbeitgeber bekommen, muss man davon ausgehen, dass dies wegen Mutterschaft unterlassen wird.
Das verstösst gegen das AGG und Grundgesetz Artikel 3.
Da nach dem Betriebsverfassungsgesetz diese Angelegenheit unter das Individualrecht fällt, müssen Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Den Betriebsrat sollte man aber trotzdem informieren.
Gruß wannsee

Hallo,

meines Wissens verlängert auch eine SS die Befristung nicht, bin mir aber gerade bezgl der Elternzeit bzw. Erziehungszeit nicht 100 % sicher, daher würde ich dazu raten, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, zumindest für ein Beratungsgespräch. Antwort würde mich auch interessieren.

Ein Aspekt wäre ja auch eine eventuelle Niederkunft innerhalb der Befristungszeit ( kann ja doch durchaus in Frage kommen ).

Gruß

Klaus

Guten Abend,

Jeder Berechtigte i. S. d. § 1 BEEG hat Anspruch auf Elterngeld. Es wird unabhängig vom Einkommensverlust in Höhe von 300 EUR monatlich gezahlt (§ 2 Abs. 5 BEEG). Auch arbeitslose erwerbsfähige Personen oder nicht erwerbstätige Personen können daher Elterngeld beantragen. Die Geltendmachung von Elternzeit ist keine Voraussetzung des Anspruchs auf Elterngeld oder gar des Antrags auf Elterngeld.

Kündigungschutz bei Schwangerschaft besteht grundsätzlich im Beschäftigungsverhältnis, befristete Arbeitsverhältnisse laufen jedoch einfach „nur“ aus.
Ich empfehle ein Perspektivengespräch mit der Personalstelle.

Hallo,

leider kann ich Ihre Frage nicht beantworten, da einige wichtige Information fehlen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen