Befristung 4 jahre

Guten Tag,darf ein tochterunternehmen,welches 2003 gegründet wurde,arbeitnehmer 2005 auf 4 jahre befristet einstellen?es handelt sich um sachgrundlose neueinstellungen.es ist halt nur die frage,ob so ein tochterunternehmen unter eine rechtliche umstrukturierung von konzernen fällt,weil ja dann dieses befristungsprivileg für neue unternehmen nich gelten würde?!wer weiß was?

Nach Abs 2a S 2 gilt die erleichterte Befristungsmöglichkeit ausdrücklich nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen von Unternehmen und Konzernen. Sie findet daher keine Anwendung, wenn innerhalb eines Konzerns eine neue Gesellschaft gegründet wird, auf die bisher in Betrieben bestehender Gesellschaften erledigte Arbeiten ausgelagert werden. Sie greift ebenfalls nicht, wenn durch die Neugründung unternehmerische Aktivitäten aus verschiedenen Unternehmen oder Konzernen zusammengeführt werden (Beispiel: zwei Unternehmen eines Konzerns übertragen Betriebe auf eine gemeinsam gegründete neue Gesellschaft).

Anderes gilt allerdings, gründet eine Gesellschaft eine Tochtergesellschaft, die neue wirtschaftliche Aktivitäten verfolgen oder einen nicht zum Unternehmen oder Konzern gehörenden fremden Betrieb übernehmen soll ( M/H/H TzBfG § 14 Rn 97 e).

a.

…also in meinem fall,wird das produkt,was in dieser 2003 gegründeten tochterfirma hergestellt wird,schon seit 10 jahren in einer anderen zum selben mutterkonzern gehörenden tochter hergestellt-halt nur für einen anderen kunden…wäre das dann eine neue unternehmerische aktivität???