Berechnung Urlaub bei 2 Arbeitstagen

Hallo,

ich arbeite im Einzelhandel als Warenverräumer und arbeite deshalb lediglich an 2 Tagen in der Woche (für jeweils 2-3 Stunden). Ich habe 36 Tage Urlaub, ich soll „möglichst“ ganze Wochen Urlaub nehmen (also immer 6 Tage).
Nun habe ich meinen Urlaub fürs nächste Jahr geplant und oft eine Woche Urlaub genommen, in der ein Feiertag liegt. Müsste ich für diese Woche dann nicht 5 Tage (statt 6 Tage) Urlaub berechnen? Wenn ich dies tue, bleiben mir am Ende des Jahres noch 3 Einzeltage übrig, die ich theoretisch nicht nehmen kann, da ich ja immer 6 Tage nehmen soll. Werden 3 Tage dann als 1 Urlaubstag berechnet?

Ich habe übrigens - theoretisch - zwei festgelegte Tage, an denen ich arbeite. Diese werden aber gern auch mal nach Lust und Laune verschoben.

Hallo Nicolchen,
zunächst, 36 Tage ist extrem gut. Weiter, dein Urlaub verfällt am Jahresende nicht.
Sprich mit deinem Arbeitgeber darüber. Wenn du gezwungenermaßen den Urlaub in 6 Tage Blöcke nehmen musst könntest du z.B. die zusätzlichen 3 Tage im Jahr über 2 Jahre sammeln und so im 3. Jahr eine Woche zusätzlich erzielen.
Zu deiner Beruhigung, 3 Tage sind 3 Tage und werden nicht auf 1 Tag reduziert.

Mit deinen festen Tagen: Was steht in deinem Vertrag, können die Tage einseitig verändert
werden oder sind diese Tage wirklich fix?
Wenn du deinen Vertrag dahingehend gesichtet hast kannst du mich gerne wieder kontaktieren.
Herliche Grüße
Horatio

Danke für die Antwort! In meinem Arbeitsvertrag, der ehrlich gesagt sehr mager formuliert ist, steht nur die Stundenanzahl pro Monat drin: „bis zu 27 Stunden“.

Zu den 3 Tagen: Dies sind ja reguläre Werktage, da ich aber nur 2 Tage pro Woche arbeite, dachte ich, dies entpricht praktisch einer halben Woche - für mich also 1 Urlaubstag statt 2…

Zur Verschiebung: im Vertrag steht gar nichts zu den Tagen, nur zur Monats-Stundenzahl. Verschoben werden die Tage je nach Warenlieferung…

Hallo Nicole,

Ich muss dich doch erstmal fragen wo bitte arbeitest du denn das du 36 Tage Urlaub Hast?

So und nun zu deinen Fragen wenn du in einer Woche Urlaub beantragst wo ein Gesetzlicher Feiertag reinfällt muss du in der dieser Woche nur 5 tage urlaub nehmen.

So und das du immer nur eine Woche nehmen sollst ist,aus Rechtlicher Sicht total falsch und auch verboten,dein Arbeitgeber darf deinen Urlaub nicht auf einen 1 Wochen Rhytmus bringen jeden Arbeitnehmer steht ein Jahrenurlaub zu und der kann Maximal 4 Wochen andauert.

Und im Einzelfall auch etwas länger,und wenn du noch drei Tage Rest Urlaub haben solltest nimm einfach die letzten drei Tage in der Woche,dann hast du einen langer Wochenende und gut ist.

Ich hoffe das ich dir weiter helfen könnte.

Hallo Nicolchen,
zu der Arbeitszeit:
Dies bedeutet der Arbeitgeber kann die Tage bestimmen und du musst dich danach richten.
Die Urlaubstage:
Wenn du mit bis morgen Zeit gibst (Büro) kann ich dir genaueres sagen.
Gruß
Horatio

Wenn du mit bis morgen Zeit gibst (Büro) kann ich dir
genaueres sagen.

Das mache ich gerne! Vielen Dank für deine Mühe!

Hallo Nicolchen1981,

da du an einem Feiertag keinen Urlaub nehmen kannst, ist deine Berechnung ganz richtig, dass du in den Wochen mit einem Feiertag nur 5 Urlaubstage hast.
Wenn du noch 3 Tage Urlaub am Ende übrig hast, kannst du selbstverständlich auch die diese drei Tage nehmen. Es ist nirgends festgeschrieben, dass du immer eine ganze Woche nehmen musst. Es ist bloß ein Wunsch deines Arbeitgebers, damit er besser planen kannst. Es spricht eigentlich nichts dagegen, diesem Wusch entgegen zu kommen. Aber wenn drei Tage übrig bleiben, hat er halt Pech gehabt. Verweigern kann er die die drei Tage nicht.

Ansonsten betrifft die Frage eher einarbeitsrechtliches Problem. Hast Du auch Rechtsexperten mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht gefragt. Die können bestimmt kompetentere Antworten geben.

Viele Grüße
Randolf Dieckmann

Ich kann bei dieser Frage leider nicht helfen. Hoffentlich bekommst Du von einigen Anderen passende Antworten.
Rainer

Ich fürchte, die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr und ist anteilig auf die vertraglichen Arbeitsstunden umzulegen. Wer also halbtags arbeitet, muss mindestens 24 halbe Tage Urlaub bekommen. Bei 2 bis 3 Arbeitstagen pro Woche muss alles per Absprache erfolgen. Das Prinzip „je Monat 2 Werktage frei im Jahr“ sollte dabei gewahrt bleiben. Willkürliches Streichen des Urlaubsanteils, der nicht in Kalenderwochen passt, ist nicht erlaubt. (Ebenso wenig wie willkürliches Fernbleiben über Wochen, indem die Urlaubstage eben auf alle zu arbeitenden Tage gelegt werden).
Übrigens müssen Verschiebungen von Arbeitstagen dem Arbeitnehmer 4 Tage im voraus mitgeteilt werden.

Die Sache mit dem Urlaub ist ganz einfach:

es zählen im Einzelhandel Mo-Sa, also 6 Tage pro Woche,
also Mo-So Urlaub bedeutet 6 Urlaubstage.

Ist nun ein gesetzlicher Feiertag dabei,
dann wird dafür kein Urlaubstag benötigt. Richtig!

Also falls du Deinen Urlaub so genehmigt bekommst, dann stehen Dir noch 3 Tage Urlaub zu. die Du dann an eine Woche einfach dranhängen solltest.
Laut Gesetz sollte der Arbeitgeber möglichst zusammenhängend den Urlaub gewähren, daher sollst Du auch ganze Wochen Urlaub machen …

Die Anzahl der Stunden und Dde Anzahl der Tage pro Woche die man arbeitet spielen für die Zahl und Berechung und Gewährung der Urlaubstage keine Rolle.

Zu Deinen Arbeitstagen: Festgelegt bedeutet, die genauen Tage müssten in Deinem Arbeitsvertrag stehen …
kann ich mir nicht verstellen.
Ansonsten gilt im Einzelhandel die mündliche Vereinbarung und vorallem der Bedarf, dass heisst man arbeitet innerhalb einer Rahmenzeit (Mo-Sa, 6 - 22 Uhr) dann, wann man gebraucht wird. Das ist völlig normal :smile:

Hallo Nocolchen,

bin leider nicht vorher dazu gekommen dir zu antworten.

Ich bin über deine Urlaubstage irritiert.
Du sagst du hättest 36 Tage Jahresurlaub.
Das Bundesurlaubsgesetz geht von 6 Werktagen (Montag bis Samstag), so muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden. Dabei ist ausschließlich relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet und nicht wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.
In deinem Fall bedeutet es:
2 (deine Wochenarbeitstage) x 24 (gesetzliche Regelung) durch 6 (übliche Wochenarbeitstage) = 8 Urlaubstage.
Wenn du tatsächlich 36 Tage bezahlten Urlaub bekommst
würde ich keine Pferde scheu machen wegen 3 Tage.

Natürlich kannst du es aber mit deinem Arbeitgeber abklären.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Grüße
Horatio

Hallo,

Urlaubstage sind freie Werktag an denen man sonst arbeiten müsste.
Daher scheinen mir 36 Urlaubstage für 2 Tage arbeit recht viel (normal 24-30).
Jeder Angestellte soll nur 5 Tage die Woche arbeiten, somit braucht man für eine Woche Urlaub auch nur 5 Urlaubstage.
Bitte noch mal genau in den Vertrag schauen, evtl. Betriebsrat oder Gewerkschaft nachfragen.
Feiertage zählen nicht als Urlaubstage!

Gruß

Christopher

Deine Erläuterungen verteh ich nicht richtig. Aber ich kann Dir genau erklären, wie es gemeint ist. Du kannst nicht die 36 Tage so aufteilen das Du 36 geteilt durch Deine 2 Arbeitstage siehst. Dann hättest Du ja 18 Wochen Urlaub im Jahr. Das geht gar nicht.
Fakt ist, du mußt die 36 Tage durch die Wochen (6Tage) teilen. Also bekommst du 6 Wochen Urlaub. Wenn da eine Woche mit Feiertagen dabei ist, so spielt das keine Rolle. Außer, wenn Du auch sonst, die Feiertage, die auf Deinen Arbeitstag fallen, bezahlt bekommst, was bei so geringer Stunden Zahl nicht üblich ist!

Mit freundlichen Grüßen.

Hallo Nicolchen,

wenn es korrekt zugeht, dann wird die Urlaubswoche mit 6 Tagen berechnet, wenn ein Feiertag in der Woche ist, dann natürlich nur 5 Tage.

„Soll“ und „möglichst“ sind hier die Schlüsselworte: wenn es nicht geht, dann mußt du für die restlichen 3 Tage für die Hälfte der wöchentlichen (Regel-)Arbeitszeit gewertet.

Richtig streiten kannst du nur, wenn du einen Arbeitsrechtler an deiner Seite hast, bedeutet: ohne Gewerkschaftsmitlgied zu sein, hast du keinen Rechtsanspruch auf traifvertragliche Regeln.

Ich bin über deine Urlaubstage irritiert.
Du sagst du hättest 36 Tage Jahresurlaub.
In deinem Fall bedeutet es:
2 (deine Wochenarbeitstage) x 24 (gesetzliche Regelung) durch
6 (übliche Wochenarbeitstage) = 8 Urlaubstage.
Wenn du tatsächlich 36 Tage bezahlten Urlaub bekommst
würde ich keine Pferde scheu machen wegen 3 Tage.

Hallo
danke für deine Antwort, allerdings verstehe ich deine Irritation nicht. Ich habe 36 Tage Jahresurlaub (Tarif), nicht 30. Somit ist also 36 durch 6 mal 2 zu rechnen, ergibt 12 Tage im Jahr. Das ist nicht das Problem, sondern eher die Tatsache, dass einige meiner Urlaubswochen 5 reguläre Werktage haben statt der üblichen 6. Somit bleiben am Ende theoretisch 3 Werktage (nicht Urlaubstage) übrig, weil ich öfter nur 5 statt 6 Tage Urlaub nehmen muss.

Hallo Nicole!

Du erhälst 36 Tage Urlaub, da wir im Handel eine 6 Tage Woche machen. 36 durch 6 gleich 6 Wochen Urlaub.
Verplanst du eine deiner Urlaubswochen in einer Woche mit einem Feiertag, dann werden dir nur 5 Tage Urlaub abgezogen. Bei 2 Feiertagen in der Woche sind es dann theoretisch nur 4 Urlaubstage Abzug.
Da deine Firma möchte, dass du volle Wochen nimmst (was sie rechtlich nicht durchsetzen könnte, deshalb spricht die Firma auch nur von „sollte“), du aber Feiertagswochen ausgesucht hast, bleiben (wie du schon sagst) einige Tage Urlaub „übrig“. Diese können und sollten auch verplant werden, auch wenn es keine ganze Woche wird. Du kannst Einzeltage einplanen oder diese auch hintereinander nehmen. Dein Einsatz pro Woche hat nichts mit deinem Urlaub zu tun.
Ob dein Chef den Urlaubsplan so genehmigt, musst du abwarten. Die Firma hat ein gewisses Mitspracherecht.
Urlaubssperrenmonate wie Dezember oder Ostermonat etc.

Gruss
ProfSnuggels

leider nicht mein Fachgebiet