Berechnung Urlaubsanspruchs

Hallo!

Person A hat bei ihrem Arbeitgeber zu Ende September gekündigt. Sie hat einen Urlaubsanspruch von 27 Tagen für das Kalenderjahr.

Der Anspruch pro Monat ist ihres Wissens nach also 2,25 Tage. Jetzt behauptet der Arbeitsgeber, Person A würden nur 2 Tage pro Monat zustehen, weil das rechnerisch abgerundet wird. Person A meint aber, das man die Rundung bei der Gesamtsumme vornimmt. Also bei 20,25 Tagen Urlaubsanspruch für 9 Monate Arbeit dann 20 Tage. Nicht wie der Arbeitgeber meint 18 Tage.

Was stimmt jetzt?

Person A hat weiterhin gehört, dass ihr bei Kündigung ab der zweiten Jahreshälfte der komplette Jahresurlaub zusteht. Oder gilt dies nur, wenn der Arbeitgeber kündigt?

Person A ist jetzt ratlos. Eigentlich ist am Montag nach Ihrer Rechnung der letzte Arbeitstag, wenn sie den bisher genommenen Urlaub abzieht.

Deshalb braucht Sie auch eine schnelle Antwort.

Vielen Dank!

Liebe Grüße
Liane

Auch hallo.

Irgendwie könnte FAQ:2004 diese Frage beantworten: „(…)Hierbei wird kaufmännisch aufgerundet (ab x,5 Tagen).(…)“
Die insgesamt 27 Tage werden aber wohl nicht verloren gehen, sondern in einem noch näher zu bestimmenden Monat verbraucht.

HTH
mfg M.L.

Hallo Liane,

Der Anspruch pro Monat ist ihres Wissens nach also 2,25 Tage.
Jetzt behauptet der Arbeitsgeber, Person A würden nur 2 Tage
pro Monat zustehen, weil das rechnerisch abgerundet wird.
Person A meint aber, das man die Rundung bei der Gesamtsumme
vornimmt. Also bei 20,25 Tagen Urlaubsanspruch für 9 Monate
Arbeit dann 20 Tage. Nicht wie der Arbeitgeber meint 18 Tage.

Andere Rechnung: Der AN hat 30 Tage U/Jahr = 2,5 Tage/Monat. Kaufmännisch aufgerundet wären dass bis 30.09. = 27 Tage. Das wird so nicht gehandthabt. Ich habe auch zum 30.09.06 gekündigt und habe 22,5 Tage (bei Tage/Jahr) also 23 Tage!

Was stimmt jetzt?

Ohne es rechtlich hinterlegen zu können: die Rechnung 2,25 Tage/Monat x 9 = 20 Tage.

Person A hat weiterhin gehört, dass ihr bei Kündigung ab der
zweiten Jahreshälfte der komplette Jahresurlaub zusteht. Oder
gilt dies nur, wenn der Arbeitgeber kündigt?

Kommt darauf an, was gilt. In meinem Fall gilt ein Tarifvertrag. Der besagt, dass ein AN bei eigener Kündigung zum 30.09. nur 9/12 zustehen. Hat Person A einen Tarifvertrag der mehr hergibt?

Liebe Grüße,
Michael

Auch hallo.

Nochmal Hallo.

Irgendwie könnte FAQ:2004 diese Frage beantworten:

Genau, aber evtl. etwas anders, als hier diskutiert wird.

„(…)Hierbei wird kaufmännisch aufgerundet (ab x,5
Tagen).(…)“

Falls A am 01.01.2006 in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis stand, steht A der gesetzliche Mindesturlaub (24 bzw. 20 Tage) voll zu. Der wird von den 27 Tagen abgezogen. Bei den restlichen Tagen hängt die Berechnung davon ab, ob und wenn ja was dazu etwas im Arbeitsvertrag oder einem evtl. geltenden Tarifvertrag geregelt ist.
A sollte das mal klären. Ebenfalls braucht man für die Berechnung die Angabe, ob A eine 5- oder 6-Tage-Woche hat.

Die insgesamt 27 Tage werden aber wohl nicht verloren gehen,

Ein bißchen wird wohl verloren gehen

sondern in einem noch näher zu bestimmenden Monat verbraucht.

Bleibt ja nur noch der September

HTH
mfg M.L.

&Tschüß

Wolfgang

Hallo nochmal.

Irgendwie könnte FAQ:2004 diese Frage beantworten:

Genau, aber evtl. etwas anders, als hier diskutiert wird.

Leider steht in der Fallbeschreibung z.B. nicht wieviel Urlaub bisher verbraucht wurde. Deswegen ‚nur‘ der Verweis auf die FAQ…

A sollte das mal klären. Ebenfalls braucht man für die
Berechnung die Angabe, ob A eine 5- oder 6-Tage-Woche :hat.

Allerdings.

mfg M.L.