Hallo!
Person A hat bei ihrem Arbeitgeber zu Ende September gekündigt. Sie hat einen Urlaubsanspruch von 27 Tagen für das Kalenderjahr.
Der Anspruch pro Monat ist ihres Wissens nach also 2,25 Tage. Jetzt behauptet der Arbeitsgeber, Person A würden nur 2 Tage pro Monat zustehen, weil das rechnerisch abgerundet wird. Person A meint aber, das man die Rundung bei der Gesamtsumme vornimmt. Also bei 20,25 Tagen Urlaubsanspruch für 9 Monate Arbeit dann 20 Tage. Nicht wie der Arbeitgeber meint 18 Tage.
Was stimmt jetzt?
Person A hat weiterhin gehört, dass ihr bei Kündigung ab der zweiten Jahreshälfte der komplette Jahresurlaub zusteht. Oder gilt dies nur, wenn der Arbeitgeber kündigt?
Person A ist jetzt ratlos. Eigentlich ist am Montag nach Ihrer Rechnung der letzte Arbeitstag, wenn sie den bisher genommenen Urlaub abzieht.
Deshalb braucht Sie auch eine schnelle Antwort.
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Liane