Betriebsbedingte Kündigung

Hallo,

ich habe eine Frage zur betriebsbedingten Kündigung.

Was ist, wenn der Chef sagt, er muss eine Festangestelle betriebsbedingt kündigen, besetzt aber im gleichen Zug die weggefallene Arbeitsstelle mit der ausgelernten Auszubildenden.

Wie ist die rechtliche Grundlage für eine Arztpraxis mit 3
festangestellten Mitarbeitern und 1 Auszubildenden.

Nach ersten Recherchen bin ich der Meinung, dass der oben genannte
Grund keine betriebsbedingte Kündigung rechtfertig. Man kann doch
nicht einen Mitarbeiter ausstellen, um diese Stelle anderweitig zu
besetzen.

Hat der gekündigte Mitarbeiter eine Chance vor dem Arbeitsgericht Klage
einreichen um eventuell eine Abfindung zu erhalten.

Danke und Liebe Grüße

Hallo,

in diesem Fall würde ich mich auf alle Fälle von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, da es zum einen bei dem von dir geschilderten Sachverhalt wirklich alle Umstände des Einzelfalles genau geprüft und in die rechtliche Bewertung mit einbezogen werden müssen und zum anderen da das Arbeitsrecht doch so speziell ist, dass ich in solchen Fällen nur spezialisierten Anwälten vertrauen würde.

Zu denken wäre bei dieser Fallgestaltung an eine fehlerhafte Sozialauswahl gem. § 1 KSchG. § 1 KSchG ist jedoch aufgrund der Regelung des § 23 KSchG nur auf Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern anzuwenden.

Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht auch schon bei Kleinunternehmen bei betriebsbedingten Kündigungen eine fehlerhafte Sozialauswahl gesehen, wenn die gegenseitigen Rücksichtnahmepflichten grob verletzt wurden. Handelt es sich bei der betriebsbedingten Kündigung um einen Vorwand, was die Schilderung nahe legt, könnte man an eine derart grobe Verletzung denken.

Fraglich wäre dann jedoch, was einer ganz normalen ordentlichen Kündigung entgegensteht. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine ganz normale ordentliche Kündigung handelt, und bei der Rechtfertigung „betriebsbedingt“ allenfalls um einen Vorwand handelt, um nicht zu sagen: „Sorry, ich will lieber die Auszubildende“

Dies ist aber nur meine ganz persönliche Meinung, welche die Konsultation eines spezialisierten Anwalts nicht ersetzt.

Viele Grüße
Bernhard

Hi!

Was ist, wenn der Chef sagt, er muss eine Festangestelle
betriebsbedingt kündigen,

Würde das im fiktiven Fall in der Kündigung stehen?

Wie ist die rechtliche Grundlage für eine Arztpraxis mit 3
festangestellten Mitarbeitern und 1 Auszubildenden.

Das „Problem“ ist: Selbst, WENN ein Gericht die betriebsbedingte Kündigung zurückweist, wird der AG eine Kündigung ohne Grund verschicken, da der Kündigungsschutz nach KSchG bei solch einem kleinen Betrieb keine Anwendung findet.

Hat der gekündigte Mitarbeiter eine Chance vor dem
Arbeitsgericht Klage
einreichen

Klage erheben kann man natürlich.

um eventuell eine Abfindung zu erhalten.

Man klagt nicht auf Abfindung, man klagt auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde.
Ob sich dann der AG auf eine Abfindung einlässt, oder aber, ob er sagt: OK, Du arbeitest weiter (und ich kündige Dich dann erneut), hängt von zu vielen menschlichen Faktoren ab - auch, ob der Vorsitz bei Gericht eine weitere Beschäftigung für nicht zumutbar hält, oder gar die Kündigung einfach umdeutet…

LG
Guido