Betriebsbedingte Kündigung!

Hallo w-w-w’ler,
wenn ein Arbeitgeber die betriebsbedingte Kündigung dem Arbeitnehmer schriftlich mitteilt (Kündigung selbst ist noch nicht erfolgt), zieht dann für die kommende Kündigung noch die gestzliche Kündigungsfrist oder ist die dann nicht mehr bindend ?
Als gesetzliche K.Frist ist wohl gem. Arbeitsvertrag die Regelung des BGB §622 gegeben. Tarifvertrag besteht nach meinem Wissen nicht.
Abfindung wird angeboten.

Danke im voraus.
Jörg

Holla.

zieht dann für die kommende Kündigung noch die gestzliche Kündigungsfrist oder ist die dann nicht mehr bindend?

Kündigungsfrist läuft ab Zugang der Kündigung, nicht ab Ankündigung der Kündigung.

Am Rande : Ich stelle mir gerade vor, wie ein Chef ankündigt, dass er bei anhaltend schlechter Geschäftslage sich überlegen wird, wem er ggf. mit einer Kündigung drohen muss … und dann das Datum der Äußerung dieses hilflosen Gestammels als Zeitpunkt der Kündigung betrachtet … Lacherfolg garantiert,

meint kw