Hallo w-w-w’ler,
wenn ein Arbeitgeber die betriebsbedingte Kündigung dem Arbeitnehmer schriftlich mitteilt (Kündigung selbst ist noch nicht erfolgt), zieht dann für die kommende Kündigung noch die gestzliche Kündigungsfrist oder ist die dann nicht mehr bindend ?
Als gesetzliche K.Frist ist wohl gem. Arbeitsvertrag die Regelung des BGB §622 gegeben. Tarifvertrag besteht nach meinem Wissen nicht.
Abfindung wird angeboten.
Danke im voraus.
Jörg