Betriebsbedingter Umzug – Arbeitgeberpflichten?

Guten Tag,

wenn ein Arbeitgeber betriebsbedingten Umzug handelt?

Hallo

Die Pflicht der Kostenübernahme hängt entscheidend vom Ausmaß des Direktionsrechtes des Arbeitgebers hinsichtlich der Versetzung ab, ggf könnte auch etwas dazu in einer bestehenden Betriebsvereinbarung oder einem anzuwendenden Tarifvertrag zu finden sein.

Daher ist die Frage pauschal nicht zu beantworten.

Gruß,
LeoLo