Liebe/-r Experte/-in,
ich bin bei meiner Arbeitsstelle als
Schwerbehindertenvertreung gewählt worden
Herzlichen Glückwunsch zu diesem sehr anspruchsvollem und wichtigen Amt
- hier einige Fragen
zur Absicherung ggü. meinem Arbeitgeber:
- Falls ich als Schwerbehindertenvertreter Zeit außerhalb
meiner regulären Arbeitszeit aufwende, ist es dann möglich,
dass ich meinem Arbeitgeber diese Zeit als Überstunden
berechnen?
SBV-Arbeit hat grundsätzlich während der regulären Arbeitszeit stattzufinden gem.§ 96 Abs. 4 Satz 1 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__96.html
Ist dies nicht möglich muß der AG Freizeitausgleich gewähren.
- Gleiche Frage betrifft Schulungen außerhalb der Arbeitszeit
s.o., wobei ein Schulungstag idR pauschal wie ein Arbeitstag behandelt wird
oder während des Urlaubs - sind das Überstunden, die ich
geltend machen kann?
Du hast Urlaub ODER Du machst eine Schulung, beides gleichzeitig geht nicht.
- Gibt es ein zeitliches Limit bei der Ausübung des Amtes
Das Limit ist die „Erforderlichkeit“ gem. § 96 Abs. 4 Satz 1 SGB IX. Ich plane für eine umfassende Erstberatung einschl. Antragstellung sowie notwendiger Vor- und Nacharbeit (Gesetzeslektüre, Aktenpflege etc.) grundsätzlich 2 Std. ein.
oder kann ich jederzeit meinen Arbeitsplatz verlassen, um mich
um die SBV zu kümmern?
Wenn es nötig ist ja, kommt aber auf die Art der Arbeit an.
- Darf ich auch während meiner „regulären“ Beschäftigung z.B.
Korrespondenz für die SBV erledigen?
Das darfst Du nicht nur, das must Du gem. § 96 abs. 4 Satz 1 SGB IX.
5.Welche Informationspflicht bzgl. Terminen habe ich ggü.
meinem Arbeitgeber? Wann, d.h. wie frühzeitig (direkt nach
Kenntnisnahme?) muss ich Termine mitteilen?
Kommt auf die Art Deines Arbeitsplatzes an.
… mehr auf
http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..
Was soll der tote Link ?
Nicht vergessen: Erfasse Deinen kompletten Zeitaufwand für die SBV und verlange eine entsprechende Reduzierung Deiner Arbeit.
Und gehe so schnell wie möglich auf Schulung