Betriebsrat

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin bei meiner Arbeitsstelle als Schwerbehindertenvertreung gewählt worden - hier einige Fragen zur Absicherung ggü. meinem Arbeitgeber:

  1. Falls ich als Schwerbehindertenvertreter Zeit außerhalb meiner regulären Arbeitszeit aufwende, ist es dann möglich, dass ich meinem Arbeitgeber diese Zeit als Überstunden berechnen?
  2. Gleiche Frage betrifft Schulungen außerhalb der Arbeitszeit oder während des Urlaubs - sind das Überstunden, die ich geltend machen kann?
  3. Gibt es ein zeitliches Limit bei der Ausübung des Amtes oder kann ich jederzeit meinen Arbeitsplatz verlassen, um mich um die SBV zu kümmern?
  4. Darf ich auch während meiner „regulären“ Beschäftigung z.B. Korrespondenz für die SBV erledigen?
    5.Welche Informationspflicht bzgl. Terminen habe ich ggü. meinem Arbeitgeber? Wann, d.h. wie frühzeitig (direkt nach Kenntnisnahme?) muss ich Termine mitteilen?
    … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin bei meiner Arbeitsstelle als
Schwerbehindertenvertreung gewählt worden

Herzlichen Glückwunsch zu diesem sehr anspruchsvollem und wichtigen Amt

  • hier einige Fragen
    zur Absicherung ggü. meinem Arbeitgeber:
  1. Falls ich als Schwerbehindertenvertreter Zeit außerhalb
    meiner regulären Arbeitszeit aufwende, ist es dann möglich,
    dass ich meinem Arbeitgeber diese Zeit als Überstunden
    berechnen?

SBV-Arbeit hat grundsätzlich während der regulären Arbeitszeit stattzufinden gem.§ 96 Abs. 4 Satz 1 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__96.html
Ist dies nicht möglich muß der AG Freizeitausgleich gewähren.

  1. Gleiche Frage betrifft Schulungen außerhalb der Arbeitszeit

s.o., wobei ein Schulungstag idR pauschal wie ein Arbeitstag behandelt wird

oder während des Urlaubs - sind das Überstunden, die ich
geltend machen kann?

Du hast Urlaub ODER Du machst eine Schulung, beides gleichzeitig geht nicht.

  1. Gibt es ein zeitliches Limit bei der Ausübung des Amtes

Das Limit ist die „Erforderlichkeit“ gem. § 96 Abs. 4 Satz 1 SGB IX. Ich plane für eine umfassende Erstberatung einschl. Antragstellung sowie notwendiger Vor- und Nacharbeit (Gesetzeslektüre, Aktenpflege etc.) grundsätzlich 2 Std. ein.

oder kann ich jederzeit meinen Arbeitsplatz verlassen, um mich
um die SBV zu kümmern?

Wenn es nötig ist ja, kommt aber auf die Art der Arbeit an.

  1. Darf ich auch während meiner „regulären“ Beschäftigung z.B.
    Korrespondenz für die SBV erledigen?

Das darfst Du nicht nur, das must Du gem. § 96 abs. 4 Satz 1 SGB IX.

5.Welche Informationspflicht bzgl. Terminen habe ich ggü.
meinem Arbeitgeber? Wann, d.h. wie frühzeitig (direkt nach
Kenntnisnahme?) muss ich Termine mitteilen?

Kommt auf die Art Deines Arbeitsplatzes an.

… mehr auf
http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Was soll der tote Link ?

Nicht vergessen: Erfasse Deinen kompletten Zeitaufwand für die SBV und verlange eine entsprechende Reduzierung Deiner Arbeit.
Und gehe so schnell wie möglich auf Schulung

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Wenn ich das richtig verstehe, kann ich beim Arbeitgeber Überstunden geltend machen, wenn ich eine Sitzung habe, die vor meiner regulären Arbeitszeit beginnt und danach endet?

Hallo
viele Fragen, daher knappe Antwort :smile:)
http://www.schwbv.de/

LG

Hallo,

ich kann es kurz machen, da die präzisen Antworten auf die gestellten Fragen hier beantwortet sind:

http://www.schwbv.de/rechte_und_pflichten.html#Schwe…

Viele Grüße

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Vielen Dank!