Betriebsrat vs. Personalrat

In vielen Fällen ist es ja glasklar, ob in einem Betrieb/einer Einrichtung ein Betriebsrat (Betreibsverfassungsgeset) oder ein Personalrat (Personalvertretungsgesetz) zu wählen ist.

Aber wie ist das bei einer Kreishandwerkerschaft bzw. Handwerkskammer?

(Organisationsstruktur Handwerk: http://de.wikipedia.org/wiki/Handwerkerschaft#Organi… )

Gruß JK

Aber wie ist das bei einer Kreishandwerkerschaft bzw.
Handwerkskammer?

Ich dachte immer, es sei so:

Beamte --> Personalrat
Rest --> Betriebsrat

Ist das falsch? Bin mir da nicht sicher.

Wenn nicht, stellt sich doch eigentlich einfach nur die Frage, ob dort Beamte oder „normale“ Mitarbeiter beschäftigt sind. Sollte beides der Fall sein, wird doch wahrscheinlich auch beides gewählt, oder?

In vielen Fällen ist es ja glasklar, ob in einem Betrieb/einer
Einrichtung ein Betriebsrat (Betreibsverfassungsgeset) oder
ein Personalrat (Personalvertretungsgesetz) zu wählen ist.

Aber wie ist das bei einer Kreishandwerkerschaft bzw.
Handwerkskammer?

Da die Kammer eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist, dürften §130 BetrVG und §95 BPersVG eindeutig sein, ergo ist ein Personal- und kein Betriebsrat zu bilden.

Gruß
Nils