Blutentnahme und Arbeitszeit

Hallo,
wurde darauf hingewiesen, dass dies doch eher in die Rubrik JOBS als in MEDIZIN reingehört.
War heut früh beim Doc zur Blutentnahme - sprich, NÜCHTERN und eben gleich um 8.00 weil ja die Blutproben dann später ins Labor geschickt werden. Früher musste man ja diese Fehlzeit im Geschäft nicht nacharbeiten, weil man nüchtern zur Untersuchung kommen musste und das eben nur morgens geht. Gilt das immer noch oder muss man das jetzt nacharbeiten?? War übrigens keine Just-for-Fun-Entnahme, sondern Kontrolle der Leberwerte nach einer Gallen-OP im März, also notwendig.

Hoffe jemand hat Rat, da ich vorgestern gekündigt habe und jetzt natürlich blöd angemacht werde!!

Grüßle und Danke,
Sonja

Hallo

Wie genau sind Deine Arbeitszeiten?
Gibt es bei euch ein Gleitzeitkonto?
Sind Überstunden offen? Werden die abgegolten oder ausgezahlt?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,
ich arbeite Mo. - Do. von 8 - 16.30 und Fr. von 8 - 14.00. Es gibt kein Gleitzeitkonto, Überstunden sind im Gehalt inbegriffen.

Natürlich könnte ich aus good-will heute dann die Zeit nach der Arbeit reinholen, sehe aber keinen Anlass dem Lade hier entgegenzukommen, wenn ich es nicht muss! Die haben so sch… auf meine Kündigung reagiert und versucht mir Knüppel zwischen die Beine zu werfen, dass ich echt nur noch DnV machen werde, bis das rum ist!

Also, wie sieht´s aus??

Grüßle,
Sonja

Hallo

ich arbeite Mo. - Do. von 8 - 16.30 und Fr. von 8 - 14.00. Es
gibt kein Gleitzeitkonto, Überstunden sind im Gehalt
inbegriffen.

Dann ist die Pflicht zur Freistellung für die objektiv notwendige Zeit schon sicher. Ob ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, hängt davon ab, was vertraglich dazu vereinbart ist.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

was bedeutet Pflicht zur Lohnfortzahlung?? Hab ich ja noch nie gehört, in dem Zusammenhang mit einer notwendigen Untersuchung, die morgens nüchtern erfolgen muss! Vertraglich gibt´s dazu nix Besonderes, da steht nur was mit Lohnfortzahlung gemäß gesetzlicher Regelung. Weißt Du nun mehr!??!

Grüßle,
Sonja

Hallo Sonja,

hmm - wenn man Deine Frage so liest, dann scheint ja in dem Verhältnis zwischen Dir und Deinem (Noch?) Brötchengeber einiges im Argen zu liegen. Denn normalerweise kostet Dich doch so ein Nur-Blutabnahme-Artzbesuch in der Grössenordnung von ner halben Stunde, oder? Aber gut - sei es so, dass Du auf Deinem Zeitkonto diese Zeit einfach nicht hast. Ich bin auch nicht sicher, wie das in Deutschland / in Deiner Firma generell gehandhabt wird, aber zumindest hierzulande ist alles kein Problem, wenn man seinen Arztbesuch 1) vorher ankündigt, damit Scheffe planen kann und 2) dann ein Attest bringt wo steht „Hiermit wird bescheinigt, dass Frau Sonja am 2.6.05 in der Zeit von 8:00 bis 8:30 bei mir zur Behandlung war“. Dann wird die Zeit auf Dein Stundenkonto gut geschrieben. Befürchtest Du Ärger, dann lass Dir bescheinigen, dass Du nicht ausserhalb der Arbeitszeiten kommen konntest, weil Du ja nüchtern sein musstest und der Doc auch erst um 8 Uhr aufmacht.

Ist Dir das zu viel Aufwand (wäre es zumindest mir *fg*) dann „arbeite“ doch einfach die Zeit rein und freu Dich, dass Du in dem Sch***-Laden nimmer lange bleiben wirst. Böse Mitmenschen würden gar in der Zeit Privatkram erledigen oder bei w-w-w surfen und so lediglich „anwesen“ :wink:

Liebe Grüsse und halt durch - die Zeit nach ner Kündigung ist nie besonders erfreulich :wink:

Petzi

Hallo,

was bedeutet Pflicht zur Lohnfortzahlung??

Das bedeutet, daß der AG u.U. ja auch „nur“ unbezahlte Freistellung gewähren muß. Das hieße, Du mußt die Zeit nicht nacharbeiten, bekommst aber auch kein Geld dafür.

Dafür wäre zu klären:

1.) ob eine Verhinderung durch einen in der Person liegenden Grund vorliegt

Hier Deiner Schilderung nach eindeutig: ja

2.) ob die Arbeitsverhinderung zunächst von Dir unverschuldet ist.
Ein AN muß sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Er nimmt den erstbesten vom Arzt angebotenen Termin an, der während der betrieblichen Arbeitszeit liegt. In diesem Fall hat er die Arbeitsverhinderung dadurch verschuldet, daß er sich nicht um andere Termine außerhalb der Arbeitszeit erst gar nicht in bemüht hat.

Das trifft Deiner Schilderung nach aber nicht zu, denn Du sagst, daß es keinerlei Möglichkeit gab, außerhalb der Arbeitszeit diesen Termin wahrzunehmen. Das wird der Arzt auf Anforderung des AG Dir sicherlich auch bestätigen.

Also => Arbeitsverhinderung unverschuldet

3.) Ob es sich um eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit handelte.

Es geht natürlich nicht, daß ein AN aus Hamburg die Blutentnahme in Stuttgart machen läßt, weil er den Arzt so gerne hat. Von Dir wird also gefordert, daß Du den Zeitrahmen möglichst gering hältst. Da ich bisher nicht weiß, wie lange das ganze gedauert hat, bzw. hätte dauern können, kann ich da nichts sagen.

Gehen wir mal davon aus, 1-3 trifft in Deinem Sinne zu. Dann würde Dir Lohnfortzahlung aufgrund des § 616 BGB zustehen, aber nur dann, wenn dieser nicht vertraglich eingegrenzt oder ganz ausgeschlossen ist. Sollte dies aber eben der Fall sein, stand Dir nur „Freizeit“ zu.

Vertraglich
gibt´s dazu nix Besonderes, da steht nur was mit
Lohnfortzahlung gemäß gesetzlicher Regelung. Weißt Du nun
mehr!??!

Vielleicht, aber vielleicht gibt es da doch einen § und Du weißt nicht, daß er der entscheidende ist… :o) Insbesondere Tarifverträge regeln oft die Fälle, wo der § 616 BGB zu erfüllen ist. Manchmal auch irrtümlich unter der Rubrik „Sonderurlaub“, wobei es aber eben mit „Arbeitsbefreiung“ besser tituliert wäre. Im Umkehrschluß daraus regeln sie dann aber auch, wo eben nicht, nämlich bei allem, was da nicht steht…

Gruß,
LeoLo

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Hallo Sonja,
wenn du eine dringende medizienische Untersuchung brauchst die sich nicht ausserhalb der Arbeitszeit bewerkstelligen lässt ist das natürlich Arbeitszeit.
Klar ist das sich der AG nicht darüber freut da ja wenn das im Betrieb Mode macht gerne jeder jeglichen Arztermin als ganz wichtig in die Arbeitszeit verlegt.
Ich als Rechtslaie würde dir den Ratschalg geben den AG die Ärztliche Bescheinigung ohne viel Aufsehen mit einen Begelitzettel Vermerk: Ärztliche Nachuntersuchung vorzulegen.
Auf eine Aussage wegen einen Warum und Weshlab musst du dich bei einmaligen oder sehr seltenen vorkommen Oder wie in deinen Fall schlussfolgernd einer vorher eingenden Operation nicht einlassen.

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Hi!

wenn du eine dringende medizienische Untersuchung brauchst die
sich nicht ausserhalb der Arbeitszeit bewerkstelligen lässt
ist das natürlich Arbeitszeit.

Diese rechtliche Regelung erkennst Du in dieser Pauschalität wo?

Auf eine Aussage wegen einen Warum und Weshlab musst du dich
bei einmaligen oder sehr seltenen vorkommen Oder wie in deinen
Fall schlussfolgernd einer vorher eingenden Operation nicht
einlassen.

Und bei „regelmäßigen“ (häufigen) Untersuchungen schon?

Neugierige Grüße
Guido