Burnout im Beruf

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin seit 20 Jahren im Außendienst und kämpfe seit 2010 mit einer totalen Leere und Ausgebranntheit. Ich schaffe meine täglichen Arbeitsaufgaben nicht mehr, mir unterlaufen Fehler, ich bin unkonzentriert und, und, und…
Ich habe wegen dieser Situation bereits mehrfach krank gemacht und muß Psychopillen schlucken um etwas zur Ruhe zu kommen. Eine Reha wurde ebenfals beantragt.

Derzeit stehe ich Verhandlungen mit meinem Arbeitgeber, daß er mir zum 31.12.2011 kündigt um keine Sperre beim Arbeitslosengeld zu erhalten.

Die Frage die mich jedoch beschäftigt, gibt es eine Behörde ( vielleicht den Rententräger ) der einem in einer sollchen Situation in die berufliche Widereingliederung hilft.

Vielen Dank für Eure Hilfe

HALLO MATZE
NORMAL MÜSSTE DAS ARBEITSAMT SO ETWAS JA BEZAHLEN ABER ICH WÜRDE ES BEI EINEM RENTENVERSICHERUNGSTRÄGER PROBIEREN EINE AUS ODER FORTBILDUNG ZU BEKOMMEN! ES WIRD HIERBEI SICH EINE KOMPETENZGERANGELEI ZWISCHEN DEN ÄMTERN GEBEN ABER EINER MUSS DEFINITIV ZAHLEN! DU KANNST ES ABER BEI ENTSPRECHENDER QULIFIKATION AUCH AUF DER MEISTERBAFÖGSTELLE DEINES LANDRATSAMTES PROBIEREN! ICH HOFFE DAS HILFT DIR WEITER UND EINEN SCHÖNEN TAG NOCH GRUSS CHARLY

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin seit 20 Jahren im Außendienst und kämpfe seit 2010 mit
einer totalen Leere und Ausgebranntheit. Ich schaffe meine
täglichen Arbeitsaufgaben nicht mehr, mir unterlaufen Fehler,
ich bin unkonzentriert und, und, und…
Ich habe wegen dieser Situation bereits mehrfach krank gemacht
und muß Psychopillen schlucken um etwas zur Ruhe zu kommen.
Eine Reha wurde ebenfals beantragt.

Derzeit stehe ich Verhandlungen mit meinem Arbeitgeber, daß er
mir zum 31.12.2011 kündigt um keine Sperre beim
Arbeitslosengeld zu erhalten.

Die Frage die mich jedoch beschäftigt, gibt es eine Behörde (
vielleicht den Rententräger ) der einem in einer sollchen
Situation in die berufliche Widereingliederung hilft.

Vielen Dank für Eure Hilf

D. wichtigste Frage: Warum kündigen ?
Ich halte es f. sinnvoller an dem Problemen zu arb. u. diese klären u. zu beseitigen.

Wiedereingliederung:
D. dürfte realistisch gesehen so gut wie unmögl. sein.
Allein schon altersgründen.

Meine Empfehlung:

  • einen guten Arzt suchen, dem Sie vertrauen, sofern Sie ihn noch nicht haben.

  • m. dem Arb.geber ein BEM - Betriebliches Wiedereingleiderungsment vereinbaren n. § 84 II SGB IX

  • Kontaktaufnahme zu einer Selbsthilfegruppe, zB auf www.nakos.de

  • Kontaktaufnahme m. dem zust. Integrationsamt u. Frage klären, ob ein Schwerbehindertenausweis mögl. ist

Hallo

sie sollten mit ärztlicher Hilfe längere Zeit krankgeschriebenen werden. Lösen Sie den Arbeitsvertrag nicht auf. Lassen Sie Ihren Arbeitgeber kündigen.

Im Anschluss Rente beantragen. Dann bekommen Sie sehr schnell eine von der Rentenversicherung bezahlte Wiedereingliederung. Wichtig ist das die Ärzte
auch mitmachen. Sprechen Sie mit Ihnen darüber.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Zu allererst sollte man sich in psychiatrische Behandlung begeben und notfalls auch einen Klinikaufenthalt in Erwägung ziehen. Falls das nicht schon passiert ist. Ohne professionelle Hilfe bist Du aufgeschmissen.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet im Anschluss nach all den medizinischen Maßnahmen Möglichkeiten zur Wiedereingliederung ins Berufsleben an. Erkundige Dich mal nach dem BTZ (Berufliches Trainingszentrum), welches es in vielen Orten gibt.

LG W.

Hi, melde mich nachmeinem Urlaubim Juli.

Ingeborg

Hallo,

da du ja bereits eine Reha beantragt hast, bist du ja auf dem richtigen Weg.

Mir hat das in den 80iger Jahren einmal wirklich über einen großen Berg geholfen.

Von Pillen rate ich ab. Auch wenn immer behauptet wird, dass die harmlos sind, machen sie doch psychisch abhängig. Die Pharmaindustrie will die ja schluießlich weiter verkaufen.

Bist du denn als Angestellter im Außendienst tätig?

Hans

Hallo Hans,

vielen Dank für deine Antwort.

Ja ich bin als Angestellter im AD tätig.

Gruß

Matze

Hallo !

Zuständig ist der Träger, bei dem Du die längste Zeit Deines Berufslebens eingezahlt hast. Wenn man annimmt, das es bei dir die Rentenversicherung war, dann könnte die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig sein.
Ich würde über die Seite drb.de die zuständige lokale Stelle ausfindig machen und dort einen Termin mit einem Versichertenberater machen. Eine Möglichkeit zur Wiedereingliederung sind sogenannte „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Maßgeblich ist das SGB VI. Ich würde wie folgt vorgehen: Falls Du in einer Gewerkschaft bist, dort nach den Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses fragen. Eine Alternative wäre die örtliche Verbraucherzentrale (Höhe der Abfindung !). Denn schließlich würde Dein Arbeitgeber in der Zukunft erhebliche Personalkosten sparen.
Dann erst mal eine medizinische Reha machen in einer psychsomatischen Einrichtung. Dort kann man auch über Sinn und Zeitpunkt einer beruflichen Wiedereingliederung sprechen. Falls der Antrag noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestellt wird, ist die Rentenversicherung für die Antragstellung zuständig. Falls nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bei Bezug von ALG I, die Bundesagentur für Arbeit.
Maßgeblich als gesetzliche Vorschrift ist das SGB VI.

Ich wünsche Dir zunächst gesundheitliche Stabilität, gute Unterstützung und professionelle Ansprechpartner !

Aus Bochum-Wattenscheid:

Thomas

Ganz schwer. Beim Rentenversicherungsträger wird berufliche Reha für psych. Kranke nicht für Berufe gewährt, die Kontakt mit Menschen bedeuten. Das ist bei Deiner beruflichen Vorbildung ein Problem, da Du ja andererseits artgerecht umgeschult werden willst.
Hast Du eigentlich deinen Urlaubsanspruch aufgebraucht? Im Burn Out kommt man ja manchmal nicht auf das naheliegenste.
Ich wünsche alles Gute.

Gruß, Sabine