Hallo zusammen,
man stelle sich folgenden Fall vor: Person_P arbeite seit längerer Zeit in Firma_F. Nun beschlösse Person_P, dass sie nun die Firma_F zu verlassen gedenke. Sie köndige also am letztmöglichen Maientag mit der vertraglich vereinbarten Frist von 3 Monaten zum Monatsende (also zum letzten Augsttag). Nun bekäme Person_P aber im Juni noch das (vertraglich festgelegte) Urlaubsgeld. Im Vertrag stünde nix zu diesem Thema, und die Firma_F sei in der Schweiz - müsste Person_P unter diesen Umständen das Urlaubsgeld zurückzahlen? Und angenommen Person_P köndige erst zum letzten Juni (entsprechend zum letzten September)? Würde das einen Unterschied machen?
*wink*
Petzi