[CH] Rückzahlung Urlaubsgeld nach Kündigung

Hallo zusammen,

man stelle sich folgenden Fall vor: Person_P arbeite seit längerer Zeit in Firma_F. Nun beschlösse Person_P, dass sie nun die Firma_F zu verlassen gedenke. Sie köndige also am letztmöglichen Maientag mit der vertraglich vereinbarten Frist von 3 Monaten zum Monatsende (also zum letzten Augsttag). Nun bekäme Person_P aber im Juni noch das (vertraglich festgelegte) Urlaubsgeld. Im Vertrag stünde nix zu diesem Thema, und die Firma_F sei in der Schweiz - müsste Person_P unter diesen Umständen das Urlaubsgeld zurückzahlen? Und angenommen Person_P köndige erst zum letzten Juni (entsprechend zum letzten September)? Würde das einen Unterschied machen?

*wink*

Petzi

Salü Petzi

Sprechen wir von Urlaubsgeld oder dem 13. Monatslohn? Ich kenne dies folgendermassen: Urlaubsgeld (oder Boni) bekommen nur diejenigen Personen, die zum Zeitpunkt X in ungekündigtem Vertragsverhältnis stehen.
Der 13. Monatslohn wird anteilsmässig ausbezahlt.

Urlaubsgeld ist soweit ich weiss im OR nicht explizit geregelt und man müsste den Arbeitsvertrag kennen.

Ist Deine Frage damit beantwortet?

Grüsse
Andrea

Hi Ascarta,

*freu* dann ist ja doch noch ein schweizerischer Arbeitsrechtler :wink:

Sprechen wir von Urlaubsgeld oder dem 13. Monatslohn?

Mal angenommen wir sprächen von einem 13. Monatslohn, der zur Hälfte im Juni und zur Hälfte im Dezember ausbezahlt würde.

kenne dies folgendermassen: Urlaubsgeld (oder Boni) bekommen
nur diejenigen Personen, die zum Zeitpunkt X in ungekündigtem
Vertragsverhältnis stehen.

Sorry, ich muss mal blöd fragen: welcher ist denn der „Zeitpunkt x“? Der Zeitpunkt der Auszahlung?

Der 13. Monatslohn wird anteilsmässig ausbezahlt.

Das heisst, wenn jemand seinen letzten Arbeitstag im September hätte wären das 3/4?

Ist Deine Frage damit beantwortet?

Auf jeden Fall - aber sie hat Junge bekommen :wink:

*wink*

Petzi

Salü Petzi

*freu* dann ist ja doch noch ein schweizerischer
Arbeitsrechtler :wink:

Na ja, Arbeitsrechtler ist zuviel gesagt, aber ich kenn mich schon ein bisschen damit aus.

Sprechen wir von Urlaubsgeld oder dem 13. Monatslohn?

Mal angenommen wir sprächen von einem 13. Monatslohn, der zur
Hälfte im Juni und zur Hälfte im Dezember ausbezahlt würde.

Der 13. Monatslohn ist gemäss Arbeitsvertrag ein fester Bestandteil Deines Lohnes. D.h. bei einem Arbeitswechsel unter Jahr hast Du ein Anrecht auf die anteilsmässige Auszahlung desselben. D.h. auch, wenn Du per Ende September die Firma verlässt hast Du 3/4 des 13. Monatslohn gut. Egal, wann genau dieser normalerweise ausbezahlt wird.

kenne dies folgendermassen: Urlaubsgeld (oder Boni) bekommen
nur diejenigen Personen, die zum Zeitpunkt X in ungekündigtem
Vertragsverhältnis stehen.

Sorry, ich muss mal blöd fragen: welcher ist denn der
„Zeitpunkt x“? Der Zeitpunkt der Auszahlung?

Je nach dem. Bei einer Firma bei der ich war, war es der Zeitpunkt der Bonisprechung, bei einer anderen der Zeitpunkt der Auszahlung. Die Details dazu müssten in Deinem Arbeitsvertrag geregelt sein. Da Du in der Schweiz keinen Anspruch auf einen Bonus hast, ist dies von Firma zu Firma anders geregelt.

Grüsse
Andrea