Tja,
da ist ja so ziemlich alles schief gegangen, was nur so gerade eben schief gehen konnte.
Vorab:
ich selber bin Personaler und wenn ich so etwas lese, dann sträuben sich bei mir die Nackenhaare!
Du hättest NIEMALS, niemals ohne vorher mit dem Arbeitgeber Rücksprache zu nehmen, den „Arbeitsplan“ ändern dürfen.
Vorab mit Kollegen absprechen, ob diese/r evtl., FALLS der Arbeitgeber dem zustimmen SOLLTE, den Dienst tauscht, das ist okay. Aber das endgültige Einverständnis MUSS vom Arbeitgeber kommen. Dein Kollege zahlt Dein Entgelt nicht, das macht der Arbeitgeber, der also ERSTER Ansprechpartner ist.
Mit einer starken Grippe bist Du in Urlaub geflogen? Dann ging es Dir ja doch nicht sooo schlecht???
Nun, notfalls hättest Du zu Hause bleiben müssen und nicht in Urlaub fliegen dürfen! Krank ist krank und Urlaub ist Urlaub.
Was soll denn Dein Arbeitgeber denken? Ist doch logisch dass der denkt, dass Du lediglich einen verlängerten Urlaub haben wolltest.
Was ist zu tun?
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Wenn der Arbeitgeber von dem Frei-Tage-Tausch nichts weiß, einfach nichts sagen. WENN das raus kommt, dann denkt er erst recht, dass Du nicht krank warst.
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- Und hier hast Du Glück -
Wichtige Dokumente per Email übersandt gelten nicht unbedingt als zugestellt. Ganz früher war das mit einem Telefax auch so. Ausnahme? Du hast eine E-Post-Mail-Add???
D. h., wenn Du keine E-Post-Mail-Add hast, und Dein Arbeitgeber auch nicht, dann könntest Du Glück haben, dass ein Arbeitsgericht diese Zustellung der „Abmahnung“ nicht anerkennt.
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Inwiefern bedroht Dich Dein Arbeitgeber? Ohne genaue Inhaltsangaben kann dazu nichts gesagt werden. Reagiere nicht schriftlich auf diese „Bedrohung“, nur verbal! Drucke Dir diese Email aus, und hebe sie gut auf.
- MUSS eine „Abmahnung“ ganz bestimmte Floskeln enthalten. Fehlen eine, oder sogar mehrere Regularien, ist die Abmahnung ungültig. Das müsste aber notfalls von einem Rechtsanwalt geklärt werden.
Du MUSST ein persönliches Gespräch mit Deinem Arbeitgeber führen. Egal ob Du jetzt wirklich krank warst oder nicht, Du sagst, dass Du wirklich krank gewesen bist. Du hättest Schwierigkeiten gehabt Deinen Urlaub überhaupt anzutreten, aber Dank der Medikamente wäre es überhaupt möglich gewesen. Und Gnade Dir Gott, dass der Kollege, mit dem Du vorab diese Regelung getroffen hat, den Mund hält…
Empfehlung:
Rufe bitte mal beim zuständigen Amtsgericht an und erkundige Dich, was Du an Unterlagen für einen „Beratungshilfe-Schein“ benötigst. Du suchst dann diese Unterlagen zusammen, gehst zum Amtsgericht und holst Dir dort einen.
Anschließend gehst Du zum Rechtsanwalt, nimmst Die Email mit und lässt Dich NUR beraten. An den Rechtsanwalt musst Du dann 10 € für diese Beratung bezahlen und gut ist. Jeden weiteren Termin bei diesem Rechtsanwalt musst Du „normal“ bezahlen. Die Rechtsanwälte haben ein Honorar von rund 120,00 € - 150,00 €/Stunde. Pass also auf!
Und, nicht alle Rechtsanwälte nehmen Mandate an, die NUR mit diesem Beratungshilfe-Schein abrechnet werden. Frage bei der Terminierung die Angestellte, ob dieser Rechtsanwalt mit diesem „Schein“ abrechnet.
Ich möchte nochmals erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 27-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Ich wünsche Dir viel Glück.