Darf der Betriebsrat den AN Vorschriften machen?

Hallo,

angenommen der Betriebsrat legt zwecks Durchsetzung irgendwelcher Forderungen fest, dass nur noch Dienst nach Vorschrift und keine Überzeit mehr gemacht werden soll. Die Arbeitnehmer wollen das aber gar nicht, zumal sie auch nicht richtig darüber informiert sind, was da genau durchgesetzt werden soll. Außerdem verdienen sie teilweise mehr, wenn sie Überzeit machen, der andere Teil hat mal ein paar Tage zusätzlich frei.

Müssen sich die Arbeitnehmer danach richten? - Dass sie eine Art Streikbrecher sind, wenn sie es nicht tun, ist mir klar. Ich möchte wissen, ob sie es müssen. Wenn dies jemand weiß, darf er es mir verraten :smile:

Viele Grüße

Hallo,

Hallo,

angenommen der Betriebsrat legt zwecks Durchsetzung
irgendwelcher Forderungen fest, dass nur noch Dienst nach
Vorschrift und keine Überzeit mehr gemacht werden soll.

Was seiner erzwingbaren Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html

Die
Arbeitnehmer wollen das aber gar nicht,

Wer ist „die“ ???
Der Betriebsrat hat im Gegensatz zu „die“ ein demokratisches Mandat, gerade erst im Frühjahr waren BR-Wahlen. Oder heißt „die“ auf vielfachen Wunsch eines Einzelnen ???

zumal sie auch nicht
richtig darüber informiert sind, was da genau durchgesetzt
werden soll.

Dann sollen sie die Info beim BR einfordern.
Außerdem verdienen sie teilweise mehr, wenn sie

Überzeit machen,

und arbeiten sich in vielen Fällen kaputt

der andere Teil hat mal ein paar Tage
zusätzlich frei.

was dann wiederum ein Nullsummenspiel ergibt.

Müssen sich die Arbeitnehmer danach richten?

Die AN können vom BR nicht genehmigte Mehrarbeit verweigern, müssen es aber nicht

  • Dass sie eine
    Art Streikbrecher sind, wenn sie es nicht tun, ist mir klar.

Das ist Blödsinn

Ich möchte wissen, ob sie es müssen. Wenn dies jemand weiß,
darf er es mir verraten :smile:

Adressat dieser Maßnahme der Mehrarbeitsverweigerung ist der AG. Diesem kann der BR ggfs. gerichtlich untersagen lassen - gegen ein Ordnungsgeld - Mehrarbeit anzuordnen oder auch nur zu dulden.

Viele Grüße

&Tschüß

Hallo,

so ganz verstehe ich jetzt deine Frage aber nicht…der BR „macht“ (im Normalfall) doch keine „eigenen“ Forderungen,sondern versucht die Forderungen der gesamten AN des Betriebes gegenüber dem AG durchzusetzen…

Beziehungsweise bei größeren Betrieben Abteilungsbezogen…

Und das man mittlerweile mit seinem „Normalen“ Lohn nicht mehr hinkommt,ist ein allgemeines wirtschafliches Problem…

Insofern ist dieser Dummfug der Politiker mit einem „Mindest-Stundenlohn“ auch Mumpitz hoch drei…was nützen dir 9 € Mindest-Stundenlohn bei einer 37 Stunden-Woche ???

Bei den explodieren Energiepreisen benötigen wir einen Mindest-NETTOLOHN im Monat von 1.000,- € …(bei einer Person)…das reicht gerade zum leben…
-45 Quadratmeter-Bude zum Wohnen
-Monatskarte ÖPNV
-Essen

und das darf dann auch ncht in teuren Gegenden wie HH,B,MUC oder FRA usw. sein.