Hallo,
Hallo,
angenommen der Betriebsrat legt zwecks Durchsetzung
irgendwelcher Forderungen fest, dass nur noch Dienst nach
Vorschrift und keine Überzeit mehr gemacht werden soll.
Was seiner erzwingbaren Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html
Die
Arbeitnehmer wollen das aber gar nicht,
Wer ist „die“ ???
Der Betriebsrat hat im Gegensatz zu „die“ ein demokratisches Mandat, gerade erst im Frühjahr waren BR-Wahlen. Oder heißt „die“ auf vielfachen Wunsch eines Einzelnen ???
zumal sie auch nicht
richtig darüber informiert sind, was da genau durchgesetzt
werden soll.
Dann sollen sie die Info beim BR einfordern.
Außerdem verdienen sie teilweise mehr, wenn sie
Überzeit machen,
und arbeiten sich in vielen Fällen kaputt
der andere Teil hat mal ein paar Tage
zusätzlich frei.
was dann wiederum ein Nullsummenspiel ergibt.
Müssen sich die Arbeitnehmer danach richten?
Die AN können vom BR nicht genehmigte Mehrarbeit verweigern, müssen es aber nicht
- Dass sie eine
Art Streikbrecher sind, wenn sie es nicht tun, ist mir klar.
Das ist Blödsinn
Ich möchte wissen, ob sie es müssen. Wenn dies jemand weiß,
darf er es mir verraten
Adressat dieser Maßnahme der Mehrarbeitsverweigerung ist der AG. Diesem kann der BR ggfs. gerichtlich untersagen lassen - gegen ein Ordnungsgeld - Mehrarbeit anzuordnen oder auch nur zu dulden.
Viele Grüße
&Tschüß