Darf der Chef wissen, warum man krank ist?

Hallooo,

der AG erhält ja eine AU-Bescheinigung, auf der nicht der Diagnoseschlüssel steht.

Die KK erhält jedoch eine AU-Bescheinigung mit Diagnoseschlüssel.

Also weiß der AG nicht, warum der AN krank war.

Ist es aber dennoch erlaubt, dass die KK dem AG, wenn auch anonym, mitteilt, wie oft
die Mitarbeiter des AGs warum krank gewesen sind? Ist das legal? Ist das eine ges. Grauzone?
Der AG erhält zwar darüber nicht die Info, dass der AN „XYZ“ wegen grippalem Infekt oder was weiß ich krank
gewesen ist, aber er erfährt darüber ja, dass die Mitarbeiter z. B. oft wegen Depressionen krank geschrieben sind…

Hoffe, ihr versteht mein Gewusel!? :wink:

LG

Hallo,

versteh ich nicht.

Gesetzliche Krankenversicherer sind gemäß § 69 Abs 4 SGB X befugt, einem Arbeitgeber mitzuteilen, ob die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit oder eine erneute Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers auf derselben Krankheit beruht, wobei allerdings die Übermittlung von Diagnosedaten an den Arbeitgeber nicht zulässig ist.

Der AG bekommt also eine Aufstellung, welche Krankheiten auf derselben Ursache beruhten, aber wenn es der AN ihm nicht gesagt hat, dass das eine Depression war, woher soll er das dann wissen?

Würde der AN dem AG bei einer AU die Diagnose mitteilen, dann wüsste der AG über diesen Weg, welche anderen Zeiten auch auf dieser Diagnose beruhen. Aber das hat ja der AN selbst in der Hand.

VG
EK

Gesetzliche Krankenversicherer sind gemäß § 69 Abs 4 SGB X
befugt, einem Arbeitgeber mitzuteilen, ob die Fortdauer einer
Arbeitsunfähigkeit oder eine erneute Arbeitsunfähigkeit eines
Arbeitnehmers auf derselben Krankheit beruht, wobei allerdings
die Übermittlung von Diagnosedaten an den Arbeitgeber nicht
zulässig ist.

Ja, da geht es aber nur darum, ob man insgesamt länger als sechs Wochen aufgrund ein und derselben Krankheit arbeitsunfähig ist bzgl. der Krankengeldzahlung!

Hier gehts darum, ob die KK einem AG eine Statistik übermitteln darf, aus der hervorgeht, wie lang seine Mitarbeiter aufgrund welcher Krankheiten arbeitsunfähig waren.

Z. B.

1000 Tage grippaler Infekt
250 Tage Depressionen
125 Tage Rückenschmerzen

Hallo,

klares „nein“ - darf Sie nicht !!
Gruss
Czauderna

anrechenbare Vorerkrankungszeiten
Guten Morgen,

ich gehe mal davon aus, dass die UP den Verfahrensweg zur Ermittlung der anrechenbaren Vorerkrankungszeiten wissen möchte…

Ist der AN hin und wieder mal krank und erreicht die 6 Wochen Grenze, dann stellt der AG bei der KK eine Anfrage, ob anrechenbare Vorerkrankungszeiten vorhanden sind…

Die Krankenkasse prüft dann die verschiedenen Diagnosen auf den AUs teilt dem AG dann mit -ohne Nennung der jeweiligen Diagnosen-, ob der AG noch LFZ zu leisten hat, oder eben schon oder ggf. ab wann KG gezahlt wird…

Beispiel:
Januar: 2 Woche Grippe
März: 3 Wochen Depressionen
Mai: 2 Wochen Grippe
Im Mai fragt der AG bei der KK nach und bekommt dann eben nur mitgeteilt, dass zur Zeit noch LFZ geleistet werden muss (sind zwar insgesamt inzwischen 7 Wochen, aber eben 2 Erkankungen) und ab wann -wenn sich nichts ändert- er nicht mehr zahlen muss…
Wie gesagt, die Infos der KK kommen ohne Diagnose an den AG

Gruß
MG

Hallo,
wenn ich mir die Fragestellung vom 13.9. um 18:33 Uhr so anschaue, so ist es gerade das nicht was unklar war.
Gruss
Czauderna

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