Hallooo,
der AG erhält ja eine AU-Bescheinigung, auf der nicht der Diagnoseschlüssel steht.
Die KK erhält jedoch eine AU-Bescheinigung mit Diagnoseschlüssel.
Also weiß der AG nicht, warum der AN krank war.
Ist es aber dennoch erlaubt, dass die KK dem AG, wenn auch anonym, mitteilt, wie oft
die Mitarbeiter des AGs warum krank gewesen sind? Ist das legal? Ist das eine ges. Grauzone?
Der AG erhält zwar darüber nicht die Info, dass der AN „XYZ“ wegen grippalem Infekt oder was weiß ich krank
gewesen ist, aber er erfährt darüber ja, dass die Mitarbeiter z. B. oft wegen Depressionen krank geschrieben sind…
Hoffe, ihr versteht mein Gewusel!?
LG