Darf ich zwei Wochen ohne freien Tag arbeiten ?

Ich bin Bäcker-Azubi im ersten Lehrjahr, und ich würde gerne wissen wie viele Stunden ich arbeiten darf.
Also ich arbeite Montags, Dienstags und Mittwochs jeweils acht Stunden am Tag.
Donnerstags habe ich Berufsschule (acht Schulstunden also 45 Minuten pro Stunde), und jede zweite Woche Freitags auch acht Schulstunden Berufsschule.
In der Woche wo ich Freitags keine Schule habe bin ich im Betrieb auch für acht Stunden.
Und Samstags arbeite ich auch für acht Stunden.
Vor zwei Wochen bin ich Volljährig geworden, und jetzt MUSS ich einmal im Monat Sonntags arbeiten, auch ca. acht Stunden.
Vor und nach dem Sonntagsarbeiten bekomme ich allerdings keinen freien Tag, das heißt ich arbeite einmal im Monat 2 Wochen am Stück ohne einen freien Tag zu haben.
Mich würde interessieren ob das eigentlich erlaubt ist, da es schon ziemlich anstrengend ist.
Allerdings muss ich dazu sagen das ich 50€ für das Sonntagsarbeiten zu meinen normalen Lohn bekomme.
Aber auf das Geld könnte ich auch verzichten ,da mir ein Wochenende lieber ist.

Hallo Brule95,

generell ist die Woche mit 40 Std angesetzt, d.h. 5-Tagewoche. á 8 Std inklusive Berufsschultage da sie als Arbeitstage zählen, in besonderen fällen kann die Arbeitszeit verlängert werden, z.B. in kleineren Betrieben in stosszeiten wie Karneval im Rheinland, wo dann wesentlich mehr Fettgebäcke gemacht werden! Die Sonntagsarbeit ist für Azubis verboten, da nicht genügend Erholung zwischen den Arbeitstagen besteht auch für Ü 18, die außerordentliche Bezahlung ist nur dazu da, damit man stillschweigen darüber bewahrt!

Ich hoffe das ich weiterhelfen konnte,

Gruß Thomas

Ok vielen dank, dann werde ich jetzt schauen wie ich vorgehe.
Wenn ich mich beschwere werd ich warscheinlich nicht weit kommen bei dem Arbeitgeber.

http://www.azuro-muenchen.de/azubi-beratung/ausbildu…

Hier findest Du die Antwort auf Deine Frage.
Viel wichtiger erscheint mir aber die Frage, warum Du das nicht mit Deinem Ausbilder besprichst!
Eine Ausbildung zum Bäcker ist eben etwas härter. Da würde ich mal die Zähne zusammenbeissen und Gas geben.

Viel Erfolg

Ann

Erst einmal danke für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Das ganze würde ich natürlich auch mit meinen Ausbilder besprechen, aber vorher möchte ich mich darüber schlau machen.
Wer ja schon blöd wenn ich Welle mach und sich dann herausstellt das ich unrecht habe.
Und das der Beruf des Bäckers härter ist und generell die Ausbildung hart ist, ist mir klar.
Mir macht der Beruf auch spaß.
Aber tortzdem (finde Ich) sollte man ein Wochenende haben oder ebend einen freien Tag falls man Sonntags arbeitet damit man sich auch erholen kann.

Hallo,

guck mal hier http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/… § 11 Abs. 3.
Außerdem klingt das nicht nach einem Ausbildungsverhältnis, sondern nach einem Arbeitsverhältnis.
Lernst Du Sonntags mehr als in der Woche und ist immer ein Ausbilder an Deiner Seite? :wink:
Aber Recht haben und Recht bekommen, ist leider zweierlei.
Viel Glück

Also am Sonntag wurde ich jetzt das erste mal angelernt, einen Sonntag habe ich jetzt also schon hinter mir.
Angelernt werde ich von einem anderen Auszubildenen oder von einem Gesellen, es kommt drauf an wer für den Sonntag eingetragen ist bzw. wer sich bereit erklärt mich anzulernen.
Wenn ich angelernt bin muss ich die arbeiten alleine ausführen.
Versand vorbereiten, Kühlhäuser einräumen, Sauerteig in Kisten umfüllen, aufräumen usw…
Lernen tuhe ich an dem Sonntag eingentlich nicht mehr, ich habe meine Aufgaben die ich fertig machen muss.
Und wenn ich etwas falsch mache oder vergesse werden mir 10€ abgezogen wurde mir gesagt, das heißt dann würde ich statt 50€ nur 40€ bekommen.

das ist nicht das, was der Gesetzgeber unter Ausbildung versteht. Aber leider wird das häufig so gemacht…

hallo,
das Arbeitszeitgesetz ist das Gesetz mit den meisten Ausnahmen und Dein Beruf gehört leider auch dazu. Vergleichbar in der Pflege und im sozialen Bereich darf an 12 aufeinanderfolgenden Tagen gearbeitet werden,
im Industriebereich auch.
Ich empfehle Dir, da Du in der Ausbildung bist, wende Dich an den Ausbildungsberater bei der zuständigen Kammer in Deiner Stadt/ Bezirk. Die können Dir weiterhelfen. Falls Ihr ein größerer Betrieb seid und einen Betriebsrat habt, kann der auch weiterhelfen.
Viel Erfolg C

Hallo,
gem. Arbeitszeitgesetz darfst Du als Volljähriger im Durchschnitt max. 48 Stunden pro Woche arbeiten. Im Durchschnitt bedeutet, dass Du in der Woche auch bis zu 60 Stunden arbeiten darfst, wenn im nächsten halben Jahr dann wieder weniger Arbeit anfällt. Samstags- und Sonntagsarbeit sind durchaus möglich. Wird am Sonntag gearbeitet, dann muss der Arbeitgeber gem. Par. 11 ArbZG innerhalb von 14 Tagen einen freien Tag gewähren. Sprich mit Deinem Ausbilder darüber oder mit dem Berufsschullehrer. Ansonsten evtl. mit dem Betriebsrat oder letztendlich mit dem Ausbildungsbeauftragten der HWK. Dun kannst aber auch einfach dien50€ nehmen. Wie Du willst. Alles Gute für die Ausbildung und Gruß, SAM

Hallo Burle,

es kommt darauf an, was in Deinem Ausbildungvertrag steht. Wenn dort 40 Stunden steht musst Du 40 gehen. Ein Berufsschultag zählt als 8-Stunden-Tag. Wenn Du Volljährig bist kannst Du natürlich auch mehr gehen, das ist alles Verhandlungssache. Insgesamt sollten im Schnitt 40 Stunden rauskommen. Wenn es mehr wird könnte es als Überstunden bezahlt werden, muss aber nicht. Wenn die Gefahr besteht, dass Du Deine Ausbildung nicht schaffst oder Du keine Einigung mit Deinem Meister findest kannstDu Dich an die Handwerkskammer wenden, dort muss es jemanden geben, der für die Ausbildung zuständig ist. Versuch aber vorher mit Deinem Meister zu reden.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geht von sechs Werktagen (Montag bis Samstag) aus. Grundsätzlich ist die Höchstarbeitszeit zu beachten. Du darfst maximal pro Woche 48 Stunden beschäftigt werden, wobei auf 60 Stunden erweitert werden kann, wenn innerhalb von 26 Kalenderwochen ein Ausgleich auf 8 Stunden werktäglich bzw. entsprechend 48 h/Woche stattfindet (§ 3 Arbeitszeitgesetz).

In den meisten Branchen ist der Sonntag auch Ruhetag. In bestimmten Bereichen ist Sonn- und Feiertagsarbeit jedoch notwendig und zulässig. Nach § 11 Abs. 3 ArbZG ist für Sonn-und Feiertagsarbeit ein Ersatzruhetag notwendig, der für die Sonntagsarbeit innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Ferner gilt nach § 11 Arbeitszeitgesetz, dass im Jahr mind. 15 Sonntage arbeitsfrei sein müssen. Für Arbeit an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beträgt der Ausgleichszeitraum acht Wochen.

Wenn jemand am Montag anfängt zu arbeiten und dann einschließlich der nächsten 2 Sonntage durcharbeitet, tritt die Verpflichtung zur Gewährung des Ersatzruhetages erst nach dem 1. Sonntag auf. Damit könnte also 7 + 12 Tage hintereinander gearbeitet werden. Somit sind im Extremfall auch 19 Arbeitstage in Folge möglich.

Für den Azub gilt zusätzlich, dass er nicht vor der Berufsschule arbeiten darf, wenn sie spätestens 9:00 anfängt. Da Du volljährig bist zählt das Jugendarbeitschutzgesetz nicht mehr.

Hier kannst Du alles nachlesen.

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arb…

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Brule 95

Das ist nicht ganz einfach zu beantworten. Als Lehrling hast du ja einen Lehrvertrag unterschrieben in dem geregelt ist wie deine woechentliche Arbeitszeit aussieht. Berufsschultage sind normale Arbeitstage so als waerst du im Betrieb.Alles was ueber diese Zeit hinaus geht sind Ueberstunden und muessen verguetet werden mit freizeit oder finanzieller entlohnung.In der Regel solltest du 2 tage in der Woche frei haben allerdings muss das nicht zusammenhaengend sein. Ich weiss jetzt nicht ob du in einem grossbetrieb bist oder nicht. Bei grossbetrieben kann es sein das es einen Betriebsrat gibt an den du dich wenden kannst ,bei privaten Baeckereien wendest du dich an die zustaendige Handwerkskammer in deiner Stadt die haben Fachpersonal fuer solche sachen. Es ist fuer private baeckereien nicht einfach ueber die runden zu kommen und da gibt es ausnahmeregeln die der chef nutzen kann und dies auch tut,ich kenne das aus meiner lehrzeit auch, aber das was da bei dir passiert ist fuer mich nicht rechtens.
Also alles was du mehr arbeitest als im Lehrvertrag steht sind Ueberstunden und muessen verguetet werden. Da es in deinem fall ja die Regel ist das du auch an Sonntagen arbeiten musst und es nicht nur eine ausnahmesituation war, ist das nicht rechtens.

viel Glueck

Servus, prinzipiell ist die Handwerkskammer der richtige Ansprechpartner für deinen Fall. Siehe z.B.: http://www.hwk-duesseldorf.de/31,432,265.html
ABER in Kleinbetrieben werden die Regeln meistens großzügig ausgelegt. Bei uns ist z.B. bei einem Feiertag in der Woche der freie Tag abgegolten :frowning: Wenn das Betriebsklima stimmt, dann beiß die Zähne zusammen und mach einen Abschluß. Anschließend kannst du in die Industrie oder umschulen…aber von einer abgebrochenen Lehre, weil du zuwenig freie Wochenenden hattest, hast du garnix :wink:
Gruß Bernhard Mielke

Hallo,

Becker ist ein wunderbarer Beruf.
Da würde ich schon dran bleiben.
Zunächst den Chef darauf ansprechen und sagen, dass der Beruf gewollt ist, diese Arbeitszeiten aber nicht in Ordnung sind (Arbeitszeitgesetz regelt die freien Tage - mal nachlesen). Wird das ingnoriert, dann zur Handwerkskamm gehen und dort fragen.

Beste Grüße

F.Seiler

Hallo,

und sorry fuer die spaete Antwort.

Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass das so geht. Du bist zwar volljaehrig, dadurch, dass Du einen Ausbildungsvertrag hast faellst Du aber trotzdem unter das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Momentan weiss ich grad nicht, welche Stelle im Gesetz das ist, aber 2 Wochen durcharbeiten geht fuer keinen Arbeitnehmer. Ob Du volljaehrig bist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Die 50 EUR fuer die Sonntagsarbeit haben nichts mit dem freien Tag zu tun, den Du bekommen musst.

Es kann allerdings schwierig sein, Dein Recht durchzusetzen, weil viele Kleinunternehmen keine Ahnung haben und denken, sie sind im Recht.

Besprich Dich aber unbedingt mal mit jemandem, der sich da besser auskennt als ich.

Gruesse

Charly