Darf man bei einen verpatzten Testeinkauf eine Schriftliche Abmahnung erteilen

Meine Frau Arbeitet bei einer Lebensmittelkette und bei dieser Firma wird des öfteren an der Kasse einen Testeinkauf getätigt. Dabei werden verschiedene Waren so versteckt das es sehr schwer ist bei einem andrang von Leuten an der Kasse alle Waren zu Kontrollieren.
Meine Frau hat eine kleine Wurstdose für 1,15 Euro in dem Einkaufswagen übersehen, die wurde extra so platziert das man sie schwer sehen konnte. Jetzt hat man sie zur schnecke gemacht und eine Schriftliche Abmahnung erteilt. Meine Frage ist das Rechtens

Leider habe ich hierfür euch keine ANtwort Mfg