Darf mein Arbeitgeber Schadenersatz fordern?

Ich habe kurz nach meiner Einstellung auf Wunsch des Arbeitgebers 4Wochen lang eine Fortbildung besucht, da ich dort jedoch nur ein halbes Jahr gearbeitet habe, ich hab nach sechs Monaten meine Kündigung eingereicht,überschreitet diese Zeit jeglichen mir zustehenden Urlaub oder Bildungsurlaub.
Darf mein Arbeitgeber jetzt mein Gehalt kürzen oder andere Forderungen stellen, für den zu viel in Anspruch genommenen Urlaub und Bildungsurlaub?

Hallo Physio,

grundsätzlich gilt der vereinbarte Urlaubsanspruch lt. Arbeitsvertrag.

Der Anspruch ist auf Freistellung von der Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts gerichtet. Er entsteht einheitlich nach einer Wartezeit von mindestens sechs Monaten nach Beginn des Arbeitsvertrages und kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitnehmer an einer Bildungsveranstaltung teilnimmt, die von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt wird.

Die Dauer der bezahlten Freistellung beträgt nach den verschiedenen Ländergesetzen zwischen fünf und zehn Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Teilweise wird die Möglichkeit eröffnet, Ansprüche auch kommender Jahre durch schriftliche Vereinbarung zusammenzufassen. Doppelansprüche beim Wechsel des Arbeitgebers werden durch Bildungsurlaubsbescheinigungen des Vorarbeitgebers vermieden.

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bestehen zwar nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG für die Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen zur Inanspruchnahme von Freistellungen. Hingegen erfasst die Beteiligung des Betriebsrats bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen allerdings nicht den Bildungsurlaub selbst, da es sich um einen zwingenden individualrechtlichen Anspruch handelt.

Insbesondere in Zeiten der Wirtschaftskrise und eines angespannten Arbeitsmarktes ist zu berücksichtigen, dass auch im gekündigten oder befristeten Arbeitsverhältnis der volle Anspruch auf Bildungsurlaub besteht; Letzteres gilt selbst dann, wenn im Zeitpunkt der Inanspruchnahme die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits absehbar ist.

In jedenfall sollten Sie mit dem Betriebsrat bzw. der Gewerkschaft in Verbindung treten.

Hallo,

Bildungsurlaub:
Die Fortbildung ist angeordnet sobald der Arbeitgeber sagt „geh dahin“. Somit gilt diese zeit nicht als Bildungsurlaub. Außer der Chef hat gesagt unterschreibe einen Vertrag auf dem steht, wenn du diese Schulung machst bist du für 1 Jahr verpflichtet hier zu arbeiten, oder im Falle einer Kündigung innerhalb von 1-2 Jahren sind der Firma die Kosten für diese Schulung zu erstatten.
Urlaub:
Innerhalb der Probezeit (meistens 1/2 Jahr) ist es unüblich Urlaub zu nehmen, außer man hat eine triftgen Grund. (z.B. Hochzeit, Taufe, Beerdigung)
Der angefallene Urlaubsanspruch ist mit dem Betrieb zu klären. Z.B. Auszahlen, oder nehmen.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Gruß

J. Pfeiffer

Hallo,
zum einen: Wenn du eine Fortbildung auf Wunsch eine FORTbildung gemacht hast, ist das kein Urlaub, sondern eine betriebliche Maßnahme
wieivel Urlaub hast du denn darüberhinaus noch genommen?

Hallo,
leider sind Ihre Angaben nicht ausreichend, um eine eindeutige Antwort zu geben.
Aber vielleicht helfen Ihnen diese Angaben weiter:
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage (Arbeitszeit Mo-Fr) bzw. 24 Tage (Arbeitszeit auch Wochenende), wenn Sie mind. 6 Monate gearbeitet haben.
Zuviel gewährter Urlaub kann nicht zurückgefordert werden. (§5 BUrlG (3))
Wie Ihre Vereinbarung zum Bildungsurlaub aussieht, kann ich nicht beurteilen.

MfG
Susanne Schmidt

Hallo,
hier nur in Kürze: Erholungsurlaub und Bildungsurlaub sind zwei verschiedene Dinge.
Wenn du auf 30 Tage Urlaub im Jahr Anspruch hast, dann im halben Jahr natürlich nur auf 15.
Beim Bildungsurlaub ist das anders. Wenn dein AG dich 4 Wochen zu einer Weiterbildung schickt, gab es bestimmt auch einen Vertrag darüber. Dort müsste dann auch drin stehen, was bei vorzeitigem Ausscheiden passiert.
Frag doch mal bei deinem Personalrat nach.
Liebe Grüße nitsrek

Hi Physi,
das kann man ohne Kenntnis des anzuwendenden Taifvertrages oder von Vereinbarungen mit dem Betriebsrat nicht beantworten.
Setz Dich am besten mit Deiner Gewerkschaft und/oder Deinem Betriebsrat in Verbindung.
Viele Grüße
Ernesto

Dankeschön!

Hallo,

vielen Dank ersteinmal für die schnellen Antworten.
Ich habe im Juli in dem Betrieb angefangen. Es ist ein kleiner Betrieb, das heist wir haben keinen Betriebsrat o.ä… Des weiteren wurde vorher schon vereinbart, daß ich im August diesen Lehrgang besuche, welcher zum Teil durch einen Bildungsgutschein und zum anderen Teil durch den Arbeitgeber finanziert wurde. Dazu gab es eine Vereinbarung, welche eine Bindung an den Betrieb beinhaltet. Diese Vereinbarung konnte ich lösen, da ich das Geld ausbezahlt habe. In dieser Vereinbarung ging es nur um das Geld, alle weiteren Vereinbarungen wurden mündlich getroffen.
Da mein Jahresurlaub 26 Tage (5-Tage-Woche) beträgt, stehen mir für ein halbes Jahr 13 Tage zu, davon hab ich drei nach der Probezeit ( sie endete im Oktober) genommen, und mündlich wude mir noch 10Tage Bildungsurlaub zugesichert, damit ich den Kurs von vier Wochen besuchen konnte.
Jetzt im Nachhinein wird nun behauptet ich hätte für den Kurs acht Tage zuviel Urlaub genommen.
Bis jetzt hat da noch keiner Forderungen gestellt, ich wollte nur vorbereitet sein und wissen, ob mir jetzt im Januar noch Resturlaub zusteht oder nicht, da ich zum Ende des Monats gekündigt habe.

Gruß
Physio

Dankeschön!.

Hallo,

vielen Dank ersteinmal für die schnellen Antworten.
Ich habe im Juli in dem Betrieb angefangen. Es ist ein kleiner Betrieb, das heist wir haben keinen Betriebsrat o.ä… Des weiteren wurde vorher schon vereinbart, daß ich im August diesen Lehrgang besuche, welcher zum Teil durch einen Bildungsgutschein und zum anderen Teil durch den Arbeitgeber finanziert wurde. Dazu gab es eine Vereinbarung, welche eine Bindung an den Betrieb beinhaltet. Diese Vereinbarung konnte ich lösen, da ich das Geld ausbezahlt habe. In dieser Vereinbarung ging es nur um das Geld, alle weiteren Vereinbarungen wurden mündlich getroffen.
Da mein Jahresurlaub 26 Tage (5-Tage-Woche) beträgt, stehen mir für ein halbes Jahr 13 Tage zu, davon hab ich drei nach der Probezeit ( sie endete im Oktober) genommen, und mündlich wude mir noch 10Tage Bildungsurlaub zugesichert, damit ich den Kurs von vier Wochen besuchen konnte.
Jetzt im Nachhinein wird nun behauptet ich hätte für den Kurs acht Tage zuviel Urlaub genommen.
Bis jetzt hat da noch keiner Forderungen gestellt, ich wollte nur vorbereitet sein und wissen, ob mir jetzt im Januar noch Resturlaub zusteht oder nicht, da ich zum Ende des Monats gekündigt habe.

Gruß
Physio

Jedem AN stehen lt. Gesetz pro Kalenderjahr 5 Tage Bildungsurlaub zu, sollte im Jahr zuvor kein Bildungsurlaub gewährt worden sein, kann man diese 5 Tage noch hinzunehmen (natürlich wenn AG zustimmt).
Urlaub und Bildungsurlaub sind zwei verschiedene Dinge. Im Urlaub ist sozusagen „arbeitsfrei“ während du im Bildungsurlaub die vom AG freigestellte Zeit für Bildungsangebote nutzt.

Leider weiß ich nicht, welchen Arbeitsvertrag du hast, hört sich allerdings nicht nach TVÖD an. Darüberhinaus kann ich dir nur raten, niemals mündliche zusicherungen vom AG zu akzeptieren, sondern immer auf eine schriftliche Zusage zu bestehen.

Hallo Physio,
ich kann die Rechnung der Urlaubstage nicht nachvollziehen.
Meiner Meinung nach sollte man mit dem Chef oder der Personalabteilung das Gespräch suchen. Wenn es zum Streit kommt kann sich das auf das Arbeitszeugnis auswirken.
Viele Grüße

J. Pfeiffer

Hi,
bitte lies erst noch einmal Deinen Arbeitsvertrag durch. Gerade wenn man Weiterbildungen bezahlt bekommt gibt es meistens im Arbeitsvertag eine Klausel darüber was die Kosten oder das zurückzahlen bei vorzeitgem Ausscheiden anbelangt.
Wenn zuviel Urlaub genommen wurde kann der AG dies verrechnen.

SG