Hallo zusammen,
im Provisionsvertrag von einem privaten Arbeitsvermittler steht: Der Arbeitssuchende beauftragt die Firma XY mit der Vermittlung einer festen Arbeitsstelle.
Nun meine Frage: Wie kann ich „feste Arbeit“ definieren? Es geht darum, dass der Arbeitsvermittler eine Provision in Höhe von 50 % des Bruttoarbeitslohnes verlangt. Der Arbeitsvertrag wird mit einer Zeitarbeitsfirma geschlossen. Wie kann man da von einer „festen Arbeit“ sprechen, wenn das Risiko der Kündigung bei der Zeitarbeit höher ist als einer Festanstellung beim Arbeitgeber direkt??
Wer kann mir hierzu Licht ins Dunkel bringen??
Gruß Janine