Degradierung durch 'unverschämtheit'

Nehen wir folgenden Fall an:

Ein Arbeitnehmer soll eine Geschäftsreise unternehmen bei der er einen Reisepass austellen muss. Da dies alles sehr kurzfristig sein wird kommen nur zwei Varianten in Frage:

  1. Express-Reisepass
  2. Vorläufiger Reisepass (welchen es nur in Verbindung mit einem Antrag für einen normalen gibt)

Bei beiden Varianten kommen Kosten von knapp 100 € zusammen. Dies wird der zuständigen Person die die Reise organisiert kommuniziert und der Arbeitnehmer wird zum erstellen eines Express-Reisepasses zum Bürgeramt gesendet. (Leider ohne schriftliche Bestätigung zur Übernahme der Kosten)

Zwei Tage später erhält der Arbeitnehmer einen Anruf durch die Buchhaltung bei der der Geschäftsführer die Kosten für den Reisepass nicht übernehmen möchte. Nach einer Diskussion bietet der Geschäftsführer per e-Mail an, die Kosten für einen vorläufigen zu tragen (ca. 30€) und somit anteilig die Kosten zu erstatten.

Der Arbeitnehmer nimmt hierzu Stellung und zeigt an, dass er keinen Reisepass benötigt und diesen ausschließlich für die besagte Geschäftsreise erstellen lies. Der alte Reisepass des Arbeitnehmers war bereits nachweislich seit vier Jahren abgelaufen und unauffindbar, wodurch weitere 10€ für eine Verlustanzeige entstanden sind. Selbst bei der erstellung eines voläufigen Reisepasses würden höhere Kosten entstehen, da man diesen nur in Verbindung mit einem neuen Reisepass erstellen kann.

Der Arbeitnehmer schreibt, dass das einzige was er akzeptieren könne, die Kosten für die Verlustanzeige zu begleichen, da dies auf sein Verschulden ist.

Durch diesen Satz fühlt sich der Geschäftsführer angegriffen und behauptet man habe sich unwürdig als sein Assistent erwiesen und sei dadurch von den Aufgaben eines Assistenten der Geschäftsführung entbunden und „das einzige was der Geschäftsführer akzeptieren könne“, sei dass der Arbeitnehmer sich von nun an zukünftig „erfolgreich“ den Aufgaben im Vertrieb und des Projektmanagements widmet.

Und das die Kosten übernommen werden.

Wäre eine solche degradierung rechtens? Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer?

Als Hintergrundinfo: Die Firma hat aktuell finanzielle Schwierigkeiten und es gibt bereits Diskussionen über eine Umstrukturirung mit Fokus Vertrieb und erfolgsabhängiger Entlohnung.

Hallo,

(…)

Durch diesen Satz fühlt sich der Geschäftsführer angegriffen
und behauptet man habe sich unwürdig als sein Assistent
erwiesen

Falls du WIRKLICH Assistent der GL bist, dann ist dein gesamtes Verhalten in dieser Sache als klainkariert bis unverschämt und somit als Vertrauensverlust zu werten.
Wenn man aufgrund persönlicher Nachlässigkeit nichtmal eine Dienstreise antreten kann, dann ist es schon mal frech, sich so wie du aufzuführen. Und als Assistent einer GL ist man dann sowieso nicht geeignet.

Als Hintergrundinfo:

ist belanglos.

Gruss,
TR

Es kann m.E. nach nicht sein, dass man aktuell eine Lohnstundung hinnehmen muss, seine anderen offenen Reisekosten nicht ausbezahlt bekommt und auch noch im Auftrag des Unternehmens noch eine Reise ins Ausland wahrnehmen soll und die Kosten für den Pass selber trägt.

Kleinkariert wäre es unter anderen Umständen.

Was heißt persönliche Nachlässigkeit? Es ist ja keine Pflicht im Besitz eines Reisepasses zu sein.

Hallo,

Falls du WIRKLICH Assistent der GL bist, dann ist dein
gesamtes Verhalten in dieser Sache als klainkariert bis
unverschämt und somit als Vertrauensverlust zu werten.

Wenn die Dienstreise nur mit Pass möglich ist, tja, da muss die Fa. wohl die Kosten tragen. Naja, der AN könnte natürlich auch anbieten, die Flug- und Übernachtungskosten zur Entlastung der Firmenkasse zu übernehmen.

Wenn man aufgrund persönlicher Nachlässigkeit nichtmal eine
Dienstreise antreten kann, dann ist es schon mal frech, sich
so wie du aufzuführen.

Ich kenne den Arbeitsvertrag nicht, wenn dort nicht explizit steht, der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass er jederzeit einen gültigen Pass hat (vermtl. noch mit US-Visum), kann ich keine Nachlässigkeit erkennen.

Gruß Volker

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Wenn die Dienstreise nur mit Pass möglich ist, tja, da muss
die Fa. wohl die Kosten tragen. Naja, der AN könnte natürlich
auch anbieten, die Flug- und Übernachtungskosten zur
Entlastung der Firmenkasse zu übernehmen.

Ich hoffe doch sehr, dass es sich bei dem Angebot der Arbeitnehmers, die Kosten zu übernehmen um ironie handelt oder?

Wenn man aufgrund persönlicher Nachlässigkeit nichtmal eine
Dienstreise antreten kann, dann ist es schon mal frech, sich
so wie du aufzuführen.

Ich kenne den Arbeitsvertrag nicht, wenn dort nicht explizit
steht, der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass er jederzeit
einen gültigen Pass hat (vermtl. noch mit US-Visum), kann ich
keine Nachlässigkeit erkennen.

Gruß Volker

Es ist keinerlei Klausel von gültigen Reisedokumenten vorhanden. Das Thema mit den Kosten ist ja bereits vom Tisch, es geht um den Titel / die Position in dem Unternehmen und dessen Auswirkung im Lebenslauf des Arbeitnehmers.

Sollte der AN wirklich „in der Art und Weise seiner Agitation respektlos und ungebührlich“ wie vom GF unterstellt ausgedrückt haben und somit sich als untragbar für das Unternehmen erwiesen haben, wäre dennoch der erste Schritt eine Abmahnung durch diesen und nicht diesen ohne Vorwarnung abzusetzten oder etwa nicht?

Sei mir nicht böse, aber wegen eines Reisepasses, den man 10 Jahre benutzen kann und wird, seinen Job aufs Spiel zu setzen ist „mutig“.

Meines Erachtens kommt es hier gar nicht erst auf Recht oder Unrecht an. Du hast Deinen Chef, der der GF der Firma, also der höchste, alles entscheidende Repräsentant ist, bis aufs Blut geärgert mit Deiner Kleinkariertheit und Deiner Verweigerung(!) des angebotenen(!!) Kompromisses. Die Assistenz ist eine Vertrauensposition. Dein Chef will mit Dir nicht mehr zusammenarbeiten. Das ist ungefähr das schlimmste, was ein Arbeitnehmer mit seinem Verhalten erreichen kann.

Meines Erachtens solltest Du schleunigst schauen, dass Du das wieder hinbiegst (sprich zu Kreuze kriechst, Erfolg sehr zweifelhaft), oder so schnell wie möglich freiwillig aufgrund verbrannter Erde gehen.

In wie weit eine rechtliche Auseinandersetzung hier sinnvoll ist, wage ich gar nicht erst zu bedenken. Meines Erachtens könntest Du so oder so nur noch über eine Abfindung verhandeln, sehr teuer für die Zukunft erkauftes Geld, da Du dann als GF-Assi eine Zeugnis über eine Trennung „im beiderseitigen Einverständnis“ bekämst, was jeder als Versagen lesen würde …

Nebenbei: Ob eine GF-Assistenz höherwertig ist als eine Projektmanagement- oder Vertriebsstelle ist durchaus fraglich. Mehr als Sachbearbeiter ist man auch dort nicht, nur weil man sich die Macht seines Chefs borgt. Eine GF-Assistenz ist so oder so nur ein Job auf Zeit, danach muss eine Fachstelle folgen. Deine Zeit ist eben jetzt um.

Grüße
Jürgen

Hallo,

Ich hoffe doch sehr, dass es sich bei dem Angebot der
Arbeitnehmers, die Kosten zu übernehmen um ironie handelt
oder?

JA, ich war sicher, dass es aus dem Zusammenhang deutlich wird.

Gruß Volker

Hallo erstmal,

Sei mir nicht böse, aber wegen eines Reisepasses, den man 10
Jahre benutzen kann und wird,

warum setzt Du voraus, dass man den Reisepass auch zukünftig nutzen wird? Ich habe nicht vor in Pass/Visums-pflichtige Länder zu reisen.
Also, wenn es dann angeordnet wird, sollte auch der AG die Kosten tragen.

seinen Job aufs Spiel zu setzen

ist „mutig“.

Vermtl. hätte ich auch zähneknirschend die Kosten getragen.

Meines Erachtens kommt es hier gar nicht erst auf Recht oder
Unrecht an.

Da müssen wir doch mal die Ebenen trennen. Es geht natürlich auch um die rechtliche Situation, ob man auf dieser Schiene immer besser fährt ist eine andere Diskussion.

Du hast Deinen Chef, der der GF der Firma, also

der höchste, alles entscheidende Repräsentant ist, bis aufs
Blut geärgert mit Deiner Kleinkariertheit

naja, 100€ sind nun auch nicht so einfach mal zu bezahlen.

und Deiner

Verweigerung(!) des angebotenen(!!) Kompromisses. Die
Assistenz ist eine Vertrauensposition. Dein Chef will mit Dir
nicht mehr zusammenarbeiten. Das ist ungefähr das schlimmste,
was ein Arbeitnehmer mit seinem Verhalten erreichen kann.

Das Vertrauensverhältnis ist wohl zerstört, der Job wohl verloren.

Gruß Volker

Das ist alles völlig korrekt. Ein Arbeitnehmer darf dieser Meinung sein.

Ein Geschäftsführer darf aber auch der Meinung sein, daß ein solcher AN
nicht für die Stelle als Assistent der GF geeignet ist, da die
entsprechende Loyalität offensichtlich nicht vorhanden ist.

Bei einem solchen Vertrauensverlust ist eine sofortige Entbindung von diesen Aufgaben durchaus angemessen, und ich wüsste nicht, was dagegen spricht.

Es gibt immer einen Weg, solche Dinge im Einvernehmen zu klären - der Weg, den Du hier skizzierst, ist das Paradebeispiel für „wie man es NICHT machen sollte“.

Gruß,

Malte

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Ein Arbeitnehmer soll eine Geschäftsreise unternehmen bei der
er einen Reisepass austellen muss.

Gehören Geschäftsreisen - vertraglich vereinbart oder bedingt durch seine Stellung - zu seinen Arbeitsaufgaben?

Leider ohne
schriftliche Bestätigung zur Übernahme der Kosten

Gabs diese Bestätigung der Kostenübernahme überhaupt oder hat das der AN nur daraus geschlossen, dass er zur Erstellung des Passes aufgefordert wurde?

Der alte Reisepass des
Arbeitnehmers war bereits nachweislich seit vier Jahren
abgelaufen und unauffindbar,

Dafür kann aber der AG nichts.

Der Arbeitnehmer schreibt, dass das einzige was er akzeptieren
könne, die Kosten für die Verlustanzeige zu begleichen, da
dies auf sein Verschulden ist.

Durch diesen Satz fühlt sich der Geschäftsführer angegriffen

Hmmm … der Satz klingt in der Form recht harmlos. Wie könnte er wohl in der Ich-Form ausgesehen haben … und war das evtl. nur das Tüpfelchen auf dem i und die Verärgerung war schon anderweitig gegeben?

dass der Arbeitnehmer
sich von nun an zukünftig „erfolgreich“ den Aufgaben im
Vertrieb und des Projektmanagements widmet.

Was hat sich denn da aufgeschaukelt? Wars wirklich nur die Sache mit dem Pass?

Kosten ca. unter 100 Euro.
Erstattungsangebot 30 Euro, verbleiben allenfalls 70 Euro, die man auch noch von der Steuer absetzen könnte.

Wenn ich König von Deutschland wäre, würde ich einem Vertrautem in diesem Falle auch eine andere ‚erfolgreichere Aufgabe‘ zuteilen - persönlich würde ich langfristig auch davon Abstand gewinnen!

Stelle man sich vor, man ist bei einem geschäftlichen Einsatz (Geschäftsessen), ob Ausland oder anderswo und kann keine Runde (auch absetzbar) geben, da die Kostenübernahme nicht besprochen wurde…
Nicht gerade sympathisch, geschäftstüchtig oder unternehmensloyal.

Bei dieser nicht berufsalltäglichen und kurzfristigen Reise (ansonsten wäre der Reisepass Up-to-Date) ist eine derartige Kleinkrämerei nicht angebracht.
Womöglich musste der Geschäftsführer selbst einspringen und hat deshalb anderweitige Verluste?

Backe kleinere Brötchen und entschuldige dich glaubhaft.

Hallo erstmal,

Sei mir nicht böse, aber wegen eines Reisepasses, den man 10
Jahre benutzen kann und wird,

warum setzt Du voraus, dass man den Reisepass auch zukünftig
nutzen wird? Ich habe nicht vor in Pass/Visums-pflichtige
Länder zu reisen.

dito, habe Grundsätzlich eine Abneigung gegen eine biometrischen Erfassung

Also, wenn es dann angeordnet wird, sollte auch der AG die
Kosten tragen.

seinen Job aufs Spiel zu setzen

ist „mutig“.

Vermtl. hätte ich auch zähneknirschend die Kosten getragen.

Wäre nicht von der persönlichen Assistentin des GF versichert worden, dass die Kosten selbstverständlich die Firma übernimmt hätte ich die Kosten auch ohne Zähneknischen hingenommen

Meines Erachtens kommt es hier gar nicht erst auf Recht oder
Unrecht an.

Da müssen wir doch mal die Ebenen trennen. Es geht natürlich
auch um die rechtliche Situation, ob man auf dieser Schiene
immer besser fährt ist eine andere Diskussion.

Du hast Deinen Chef, der der GF der Firma, also

der höchste, alles entscheidende Repräsentant ist, bis aufs
Blut geärgert mit Deiner Kleinkariertheit

naja, 100€ sind nun auch nicht so einfach mal zu bezahlen.

Vorallem nicht noch zusätzlich bei einer Gehaltsstundung zum Wohle des Unternehmens.

und Deiner

Verweigerung(!) des angebotenen(!!) Kompromisses. Die
Assistenz ist eine Vertrauensposition. Dein Chef will mit Dir
nicht mehr zusammenarbeiten. Das ist ungefähr das schlimmste,
was ein Arbeitnehmer mit seinem Verhalten erreichen kann.

Das Vertrauensverhältnis ist wohl zerstört, der Job wohl
verloren.

Gruß Volker

So sehe ich das mittlerweile auch. Bin am überlegen, ob nicht eine Kündigung zum 31.07.09 sinnvoll wäre um noch die vom letzden Jahr übernommenen 24,5 und dieses Jahr bis 31.07. entsthenden 15 Urlaubstage => 39,5 Urlaubstage abzufeiern.

P.S. Es liegt eine Bestätigung vor, dass die im Jahre 2008 aus betrieblichen Gründen nicht in anspruch genommene Urlaubstage auch über den März hinaus Gültig bleiben.

Ein Arbeitnehmer soll eine Geschäftsreise unternehmen bei der
er einen Reisepass austellen muss.

Gehören Geschäftsreisen - vertraglich vereinbart oder bedingt
durch seine Stellung - zu seinen Arbeitsaufgaben?

Fraglich, es sthet jedenfalls nicht dergleichen im Arbeitsvertrag

Leider ohne
schriftliche Bestätigung zur Übernahme der Kosten

Gabs diese Bestätigung der Kostenübernahme überhaupt oder hat
das der AN nur daraus geschlossen, dass er zur Erstellung des
Passes aufgefordert wurde?

Der AN wurde von der persönlichen Assistenin des GF zum Bürgeramt gesandt um einen Reisepass auszustellen. Die Kosten wurden klar und deutlich kommuniziert und von dieser „abgesegnet“

Der alte Reisepass des
Arbeitnehmers war bereits nachweislich seit vier Jahren
abgelaufen und unauffindbar,

Dafür kann aber der AG nichts.

Daher das Angebot des AN, die 10 € für die Verlustanzeige zu übernehmen.

Der Arbeitnehmer schreibt, dass das einzige was er akzeptieren
könne, die Kosten für die Verlustanzeige zu begleichen, da
dies auf sein Verschulden ist.

Durch diesen Satz fühlt sich der Geschäftsführer angegriffen

Hmmm … der Satz klingt in der Form recht harmlos. Wie könnte
er wohl in der Ich-Form ausgesehen haben … und war das evtl.
nur das Tüpfelchen auf dem i und die Verärgerung war schon
anderweitig gegeben?

"wie Sie der der Buchhaltung vorliegenden Verlustanzeige entnehmen können, war bereits mein alter Reisepass seit vier Jahren ungültig. Diesen hatten damals meine Eltern im Zuge meiner Einbürgerung ausstellen lassen, schließlich waren wir ja stolz, jetzt Deutsche zu sein und wollten auch die entsprechenden Dokumente haben.
Alle bisher und zukünftig für meine privaten Reisen in Frage kommenden Länder konnte und kann ich mit meinem Personalausweis besuchen, wodurch weder bisher noch in Zukunft ein Bedarf meinerseits für einen Reisepass besteht.

Trotz meiner grundsätzlichen Abneigung gegen eine biometrische Erfassung meiner Daten habe ich diese für das Unternehmen durchführen lassen.

Die dadurch entstandenen Kosten habe ich mit Frau XXXX klar und deutlich mehrfach kommuniziert, eine Zusage habe ich für die bereits entstandenen Kosten erhalten und nicht für 30> EUR> . Zudem ist ein vorläufiger Reisepass nur in Verbindung mit einem normalen Reisepass beantragbar (Aussage Bürgeramt Stadt XXXX)

Das einzige was ich akzeptieren kann, ist die Gebühr der Verlustanzeige in Höhe von 10> EUR> selbst zu tragen, da dies mein Verschulden ist."

dass der Arbeitnehmer
sich von nun an zukünftig „erfolgreich“ den Aufgaben im
Vertrieb und des Projektmanagements widmet.

Was hat sich denn da aufgeschaukelt? Wars wirklich nur die
Sache mit dem Pass?

Ich gehe davon aus, dass vergangene Differenzen aufgrund von Unfähigkeit mit der Abteilung, welche seine Gattin leitet auch einen Teil dazu beigetragen haben.

Kosten ca. unter 100 Euro.
Erstattungsangebot 30 Euro, verbleiben allenfalls 70 Euro, die
man auch noch von der Steuer absetzen könnte.

Kann… und auch nur im Falle einer überschreitung des Pauschbetrags

Wenn ich König von Deutschland wäre, würde ich einem
Vertrautem in diesem Falle auch eine andere ‚erfolgreichere
Aufgabe‘ zuteilen - persönlich würde ich langfristig auch
davon Abstand gewinnen!

Stelle man sich vor, man ist bei einem geschäftlichen Einsatz
(Geschäftsessen), ob Ausland oder anderswo und kann keine
Runde (auch absetzbar) geben, da die Kostenübernahme nicht
besprochen wurde…
Nicht gerade sympathisch, geschäftstüchtig oder
unternehmensloyal.

Pauschbetrag

Bei dieser nicht berufsalltäglichen und kurzfristigen Reise
(ansonsten wäre der Reisepass Up-to-Date) ist eine derartige
Kleinkrämerei nicht angebracht.
Womöglich musste der Geschäftsführer selbst einspringen und
hat deshalb anderweitige Verluste?

Dies ist nicht der Fall. Die Reise liegt noch in der Zukunft und der AN kann dies selbst wahrnehmen.

Backe kleinere Brötchen und entschuldige dich glaubhaft.

Dies ist nicht der Fall. Die Reise liegt noch in der Zukunft
und der AN kann dies selbst wahrnehmen.

Das Problem liegt vielmehr an der nötigen Bürokratie (schriftliche Einladung durch das Unternehmen um eine Einreise genehmigt zu bekommen wozu der Pass benötigt wird)

Dann ist doch alles klar?
Warte ab, bis das bürokratisch geregelt ist.

Was nicht mehr so toll ist, ist das dir das Vertrauen entzogen wurde.
Vielleicht sucht du das Gespräch und kannst noch alles rückgängig machen?

Sag einfach, dass du so ‚kleinkrämerisch‘ sein musstest - es normalerweise nicht bist - weil du dich ganz einfach über die langen Wege der Bürokratie geärgert hast (kann ich sehr gut nachvollziehen). Und dies natürlich absolut nichts mit deiner Reisebereitschaft zu tun hat.

Viel Erfolg beim sehr geschickten Umgang mit dem König, der sich verletzt gefühlt hat.
Kannst vielleicht noch einiges wettmachen, wenn du dich in seine Lage denkst.

Fraglich,

Für Außenstehende erst recht.

Die Kosten
wurden klar und deutlich kommuniziert und von dieser
„abgesegnet“

Was heißt jetzt „abgesegnet“? Geht nicht einfach ein klares „ja“ oder „nein“?

"wie Sie der der Buchhaltung vorliegenden Verlustanzeige
entnehmen können, war bereits mein alter Reisepass seit vier
Jahren ungültig.

Vielleicht bin ich bissel empfindlich, aber das klingt für mich irgendwie überheblich. So ähnlich wie ‚‚Schau hin du Blödmann, in der Buchhaltung liegt doch die Verlustanzeige.‘‘

Diesen hatten damals meine Eltern im Zuge
meiner Einbürgerung ausstellen lassen, schließlich waren wir
ja stolz, jetzt Deutsche zu sein und wollten auch die
entsprechenden Dokumente haben.

Ähm … wozu ist dieser Satz nötig?

Trotz meiner grundsätzlichen Abneigung gegen eine biometrische
Erfassung meiner Daten habe ich diese für das Unternehmen
durchführen lassen.

Zwischen den Zeilen ‚‚und nun habt euch nicht so, wenn ich mich schon dazu herablasse, dass für euch zu machen.‘‘

Das einzige was ich akzeptieren kann, ist die Gebühr der
Verlustanzeige in Höhe von 10> EUR> selbst zu tragen, da dies
mein Verschulden ist."

Klingt auch nicht nach freundlichem/entspanntem AG-AN-Verhältnis.

Man ist sicher nicht verpflichtet dem AG in bestimmte Körperöffnungen zu kriechen, aber der war vermutlich nicht nur verärgert darüber, dass der AN nur die Kosten für den Verlust tragen will.

Fraglich,

Für Außenstehende erst recht.

Die Kosten
wurden klar und deutlich kommuniziert und von dieser
„abgesegnet“

Was heißt jetzt „abgesegnet“? Geht nicht einfach ein klares
„ja“ oder „nein“?

Ja, O-Ton: „Die Kosten bekommst du von der Kasse“

"wie Sie der der Buchhaltung vorliegenden Verlustanzeige
entnehmen können, war bereits mein alter Reisepass seit vier
Jahren ungültig.

Vielleicht bin ich bissel empfindlich, aber das klingt für
mich irgendwie überheblich. So ähnlich wie ‚‚Schau hin du
Blödmann, in der Buchhaltung liegt doch die Verlustanzeige.‘‘

Zur Unterstreichung der Tatsache, dass bereits seit vier Jahren kein bedarf an einem Pass bestand.

Diesen hatten damals meine Eltern im Zuge
meiner Einbürgerung ausstellen lassen, schließlich waren wir
ja stolz, jetzt Deutsche zu sein und wollten auch die
entsprechenden Dokumente haben.

Ähm … wozu ist dieser Satz nötig?

Um weiter zu Unterstreichen, dass ich nie einen Pass benötigt habe dieser wurde damals ausgestellt um ihn zu haben aus keinem anderen Grund

Trotz meiner grundsätzlichen Abneigung gegen eine biometrische
Erfassung meiner Daten habe ich diese für das Unternehmen
durchführen lassen.

Zwischen den Zeilen ‚‚und nun habt euch nicht so, wenn ich
mich schon dazu herablasse, dass für euch zu machen.‘‘

Richtig, ich habe das ausschließlich für die Reise für das Unternehmen getan und keinen anderen Grund.

Das einzige was ich akzeptieren kann, ist die Gebühr der
Verlustanzeige in Höhe von 10> EUR> selbst zu tragen, da dies
mein Verschulden ist."

Klingt auch nicht nach freundlichem/entspanntem
AG-AN-Verhältnis.

Richtig, es ist für mich nicht mehr akzeptabel noch weitere finanzielle Zugeständnisse hinzunehmen wenn es der Firma ja so schlecht geht aber andere mit dem Schöpflöffel trotzdem ordentlich zulangen.

Man ist sicher nicht verpflichtet dem AG in bestimmte
Körperöffnungen zu kriechen, aber der war vermutlich nicht nur
verärgert darüber, dass der AN nur die Kosten für den Verlust
tragen will.

Hallo erstmal,

Sei mir nicht böse, aber wegen eines Reisepasses, den man 10
Jahre benutzen kann und wird,

warum setzt Du voraus, dass man den Reisepass auch zukünftig
nutzen wird? Ich habe nicht vor in Pass/Visums-pflichtige
Länder zu reisen.

Na ja, ich zumindest habe einen Job, der es ggf. innerhalb weniger Tage erforderlich machen kann (zum Glück nicht muss:wink:), nach irgendwohin zwischen China, Indien, Amerika, Lateinamerika oder sonstwohin zu reisen. Das bringen interessante Jobs häufig so mit sich. Deshalb gehört ein Reisepass für mich zur Grundausstattung. Ganz abgesehen davon, dass ich durchaus auch mal privat vorhabe die EU zu verlassen.

Also, wenn es dann angeordnet wird, sollte auch der AG die
Kosten tragen.

Für ein Standarddokument wie einen Reisepass? Der AG hat angeboten, die aufgrund der Kurzfristigkeit zusätzlichen Kosten für den Pass zu tragen. Das erscheint mir durchaus kompromissfähig.

Vermtl. hätte ich auch zähneknirschend die Kosten getragen.

Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, für ein solches Dokument die Hand aufzuhalten. Für mich gehört das zur persönlichen Basisausstattung genauso wie ein Führerschein o.a. wenn man einen Job hat, der ein gewisses Grundmaß an Mobilität erforderlich macht. Wenn ich das nicht will, dann suche ich mir keinen solchen Job:wink:

Da müssen wir doch mal die Ebenen trennen. Es geht natürlich
auch um die rechtliche Situation, ob man auf dieser Schiene
immer besser fährt ist eine andere Diskussion.

Das ist mir klar. Nichts anders schrieb ich.

naja, 100€ sind nun auch nicht so einfach mal zu bezahlen.

59€ (soviel kostet er wirklich ohne Express-Zuschlag, den ja der AG bereits anbot zu übernehmen) erscheinen mir jetzt nicht gar so viel, dass ich insistiert hätte.

Grüße
Jürgen

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Gehören Geschäftsreisen - vertraglich vereinbart oder bedingt
durch seine Stellung - zu seinen Arbeitsaufgaben?

Für einen Kofferträger eines Geschäftsführers?
Die Frage ist jetzt nicht wirklich ernst gemeint, oder?

Grüße
Jürgen