E-mail rechtens?

kann ein vorgesetzter per e-mail anordnen, daß ein rauch-/brandmelder für eine baumaßnahme deaktiviert werden muss?

vielen dank für antworten!

Ein Mitarbeiter …

kann ein vorgesetzter per e-mail anordnen, daß ein
rauch-/brandmelder für eine baumaßnahme deaktiviert werden
muss?

… darf mangels fachlicher Eignung Eingriffe in empfindliche, sicherheitsrelevante, elektronische Geräte ablehnen.

Gruß

Stefan

Hallo kaba4you,

kann ein vorgesetzter per e-mail anordnen, daß ein
rauch-/brandmelder für eine baumaßnahme deaktiviert werden
muss?

wenn dieser Vorgesetzte sachlich, hierarchisch und örtlich zuständig ist kann er dies tun.
Sollte an der Stelle was passieren, sprich ein Brand ausbrechen, trägt er aber erstmal die Verantwortung. Ebenfalls ist er erstmal auch dafür verantwortlich, dass der Melder nach Beendigung der Arbeiten wieder eingeschaltet wird, es sei den, dass er diese Aufgabe delegiert hat.

Sollte er es nicht delegiert haben, würde ich als Ausführender, immer ein Auge drauf haben ob der Melder noch abgeschaltet sein muss und den Vogrgesetzten dann schriftlich um Wiedereinschaltung bitten: „Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten“

Die Form, per E-Mail, ist für solch eine Arbeitsanweiung vollkommen ausreichend.

Zu jeder Brandmeldeanlage gehört ein Protokollbuch in dem solche Ereignisse (Abschaltungen, Wartungsarbeiten, Brände) vermerkt werden sollen. Hier ist dann die Abschaltung unter Angabe der Gründe und des Auftraggebers zu protokollieren.

hoffe das hilft Dir weiter!

Charlie80

… darf mangels fachlicher Eignung Eingriffe in empfindliche,
sicherheitsrelevante, elektronische Geräte ablehnen.

Das der ausführende Mitarbeiter die Befugnis hat (Wissen, Zuständigkeit, etc.) die BMA zu bedienen, habe ich in meinem Posting vorausgesetzt…

Charlie80

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