Ein etwas fragwürdiger minijob

hi, mir is da was gekommen und ich wüsste gern was ihr davon haltet:
A hat einen 400€-job bei einem unternehmen (B) das personal vermittelt an C. die festgelegte arbeitszeit pro woche beträgt 13,33 stunden. B hat sich laut vertrag vorbehalten auch mehr stunden daraus zu machen. soweit sogut. A arbeitet sagen wir seit 3-5 wochen bei B und weil A viele überstunden arbeiten muss hat A etwa 80 stunden auf dem stundenkonto. nun möchte A gerne von den überstunden 2 wochen in ein anderes land und denkt sich nichts böses als er dies B mitteilt. Nun sagt B aber: „moment mal du musst 70 überstunden auf deinem konto behalten falls du mal krank wirst und ich dich nicht einsetzen kann.“
A kackt das ganz schön an weil er beinahe jede woche zwischen 34 und 40 stunden arbeiten muss für nen hungerlohn von 400€ und dann löst sich sein traum vom urlaub auch noch in luft auf. meine frage: is sowas okay?

Hallo

das hört sich nach Teamwork und Rewe an. Krank sein und Urlaub hat der AG zu bezahlen.Wenn dem nicht so sein sollte,dann von AG sein Geld einklagen

LG
Mikesch

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Hallo

Krank sein und Urlaub
hat der AG zu bezahlen.

Urlaub erst nach einem Beschäftigungsmonat und dann auch nur 1/12 des Jahrsurlaubs. Entgeltfortzahlungsanspruch besteht erst nach 4-wöchiger Beschäftigung.

MfG

Auch hi,

„moment mal du musst 70 überstunden auf deinem konto
behalten falls du mal krank wirst und ich dich nicht einsetzen
kann.“

Man reiche dem Mann ein Entgeltfortzahlungsgesetz. http://bundesrecht.juris.de/entgfg/index.html

A kackt das ganz schön an weil er beinahe jede woche zwischen
34 und 40 stunden arbeiten muss für nen hungerlohn von 400€

Alle Stunden genauestens notieren.

und dann löst sich sein traum vom urlaub auch noch in luft
auf. meine frage: is sowas okay?

Nun ja, selbst bei nem ganz normalen Job, wird man mit einem Urlaubswunsch 3-5 Wochen nach Arbeitsbeginn auf Unverständnis beim Arbeitgeber stoßen.

Ansonsten sind die geschilderten Zustände ein Unding. Da will anscheinend ein AG ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis „vermeiden“. Oder ist das mit den vielen (Über-)stunden nur ein vorübergehender Zustand?

MfG

Urlaub erst nach einem Beschäftigungsmonat und dann auch nur
1/12 des Jahrsurlaubs. Entgeltfortzahlungsanspruch besteht
erst nach 4-wöchiger Beschäftigung.

Hallo,

richtig. Wird der AN in den ersten 4 Wochen krank zahlt es aber die Krankenkasse und nicht der AN von seinen angesammelten Überstunden. Eine Einbehaltung von Entgeld durch den AG dürfte daher auch in den ersten 4 Wochen unzulässig sein.

Gruß

S.J.

Urlaub erst nach einem Beschäftigungsmonat und dann auch nur
1/12 des Jahrsurlaubs. Entgeltfortzahlungsanspruch besteht
erst nach 4-wöchiger Beschäftigung.

Hallo,

richtig. Wird der AN in den ersten 4 Wochen krank zahlt es
aber die Krankenkasse und nicht der AN von seinen
angesammelten Überstunden. Eine Einbehaltung von Entgeld durch
den AG dürfte daher auch in den ersten 4 Wochen unzulässig
sein.

Gruß

Hallo,

falsch, bei einem Minijob gibt es kein Krankengeld von der Krankenkasse, weil nicht versicherungspflichtig beschäfigt.

Und was hat das mit den Überstunden zu tun? Die werden offenbar nicht bezahlt, sondern abgefeiert. Im ersten Monat ist das ja durchaus eine günstige Regelung für den AN, sonst bekäme er ja NICHTS.

Grüße
EK

S.J.