Einheitlicher Tarifvertrag

Hallo,

aus Anlaß der aktuellen Auseinandersetzung GdL-EVG-Bahn ist mir Einiges nicht klar.

Wenn es in einem Unternehmen für eine Berufsgruppe mehrere Tarifvereinbarungen gibt, für welchen Arbeitnehmer in dieser Berufsgruppe gilt dann welcher Tarif?
Wer legt das fest?
Spielt die Zugehörigkeit zu der jeweiligen vertragschließenden Gewerkschaft eine Rolle? Wenn ja, was gilt dann für nicht organisierte AN?

Vielen Dank vorweg für sachkundige Aufklärung.
Cassius

Hi!

Wer legt das fest?
Spielt die Zugehörigkeit zu der jeweiligen vertragschließenden
Gewerkschaft eine Rolle?

So ist es.

Wenn ja, was gilt dann für nicht
organisierte AN?

Im Zweifel: Keine Zugehörigkeit, keine Erhöhung.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass in den Arbeitsverträgen ein tariflicher Bezug vorhanden sein wird, vermutlich für die Lokführer der GDL-Tarif, beim Rest der EVG-Tarif.

Selbst, wenn das nicht der Fall ist, wird der AG in der Regel zumindest auf den günstigeren Abschluss erhöhen, um Unfrieden (NOCH mehr davon) abzuwenden.
Es könnten sich ja noch 8 Gewerkschaften gründen, die dann jeweils auf ihre eigenen Abschlüsse bestehen …

VG
Guido