Einseitige Arbeitszeitverlagerung !

Hallo,
ich habe eine Frage zur Arbeitszeitverlagerung. Angenommen ein Arbeitnehmer X hat ein Arbeitsvertrag wo drin steht das die Arbeitszeit von 9-15 Uhr gilt. Der Arbeitgeber Y sagt jetzt das der Arbeitnehmer X Montags alle zwei Wochen Montags bis 18Uhr arbeiten soll. Dafür dürfe der Arbeitnehmer Y dann einen anderen Tag früher gehen. Ist dies zulässig ? Angenommen der Arbeitnehmer hat dies im Arbeitsvertrag extra verankert, weil er vielleicht sein Kind immer von Kindergarten o.ä. holen muss, und niemand anderes einspringen kann.

Kann ein Arbeitgeber die Arbeitszeit verlagern, auch wenn die Arbeitszeit fest im Arbeitsvertrag geregelt ist ?

Ich danke euch schonmal jetzt für eure Antworten.

Martin

bevor rumspekuliert wird:

gibts nen Terifvertrag ?
gibts nen Betriebsrat ?

Hallo,

gibts nen Terifvertrag ?
gibts nen Betriebsrat ?

Diese Fragen gehen anhand des UP grundsätzlich ins Leere, da in diesem Fall die Arbeitszeit vertraglich bestimmt ist. Dann dürfen weder BR noch ein TV in diese Regelung eingreifen.
Die Änderung von arbeitsvertraglichen Bestimmungen durch den AG geht - wenn der AN nicht einverstanden ist - nur im Rahmen einer Änderungskündigung durchführen kann.
Ob der AN sich gem § 2 KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
gegen eine derartige Änderungskündigung wirksam wehren kann, hängt von der Größe des Betriebes ab.

&Tschüß
Wolfgang

3 Like

Wir gehen von aus das keine Tarifvertrag vorhanden ist, es keine Betriebsvereinbarungen oder dergleichen vorhanden ist. Es gibt keinen Betriebsrat.

Vielen Dank !!
Vielen Dank Wolfgang, du hast mir damit sehr geholfen.