Hallo,
ich habe eine Frage zur Arbeitszeitverlagerung. Angenommen ein Arbeitnehmer X hat ein Arbeitsvertrag wo drin steht das die Arbeitszeit von 9-15 Uhr gilt. Der Arbeitgeber Y sagt jetzt das der Arbeitnehmer X Montags alle zwei Wochen Montags bis 18Uhr arbeiten soll. Dafür dürfe der Arbeitnehmer Y dann einen anderen Tag früher gehen. Ist dies zulässig ? Angenommen der Arbeitnehmer hat dies im Arbeitsvertrag extra verankert, weil er vielleicht sein Kind immer von Kindergarten o.ä. holen muss, und niemand anderes einspringen kann.
Kann ein Arbeitgeber die Arbeitszeit verlagern, auch wenn die Arbeitszeit fest im Arbeitsvertrag geregelt ist ?
Ich danke euch schonmal jetzt für eure Antworten.
Martin