Elternzeit bei Zwillingen

Hallo zusammen,

bei Zwillingen stehen einem Arbeitnehmer laut Gesetz 6 Jahre Elternzeit zu, allerdings muss hierfür die Elternzeit des 2. Zwillings mit Erlaubnis des Arbeitgebers übertragen werden.

Bis wann muss der Arbeitnehmer diesen Antrag beim Arbeitgeber spätestens stellen, damit der Anspruch auf Übertragung nicht verfällt? Und wäre z.B. folgende Einteilung der Elternzeit möglich: nach 2 Jahren Elternzeit ein Jahr arbeiten und anschliessend die restlichen 4 Jahre Elternzeit beantragen (vor dem 3. Geburtstag der Zwillinge) und antreten?

Gruß, Anna.