Elternzeit/Sonderurlaub

Hallöle,

eine Frage zum Thema Elternzeit/Sonderurlaub: Wenn ein frisch gebackener Vater ab der Geburt Elternzeit nimmt, hat er dann noch das Recht auf den tariflichen Sonderurlaub, der ihm zustehen würde, wenn er die Elternzeit nicht nehmen würde? Wie/wann kann man den Sonderurlaub nehmen, oder verfällt dieser?

Danke!!!

Gruß

Christian

Man hätte wie gesagt 2 Tage tariflichen Sonderurlaub.

Hallo,

hat er dann
noch das Recht auf den tariflichen Sonderurlaub, der ihm
zustehen würde, wenn er die Elternzeit nicht nehmen würde?
Wie/wann kann man den Sonderurlaub nehmen, oder verfällt
dieser?

Es kommt drauf an, was zu diesem Sonderurlaub wörtlich im Tarifvertrag steht.

MfG

Da steht nur, dass es für die „Niederkunft der Ehefrau“ 2 Tage Sonderurlaub gibt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

dass es für die „Niederkunft der Ehefrau“ 2 Tage
Sonderurlaub gibt.

Das sieht nicht wie ein wörtlicher Tarifvertragstext aus.

dass es für die „Niederkunft der Ehefrau“ 2 Tage
Sonderurlaub gibt.

Das sieht nicht wie ein wörtlicher Tarifvertragstext aus.

:smile: Mich dünkt selbiges. :smile:

Übrigens, auch wenn es kleinkariert wirkt, sollte noch erklärt werden, ob der „Vater“ des Kindes auch der Ehemann der Mutter ist. Bei einer Lebensgemeinschaft würde „Niederkunft der Ehefrau“ nämlich keinen Anspruch begürnden.

Gruß,
LeoLo