Hallo
Der Arbeitsvertrag wird auf die Dauer von 6 Monaten zur Probe
abgeschlossen. Die Verlängerung ist schriftlich zu vereinbaren
und wird Bestandteil dieses Vertrages.
Das könnte ein lustiges Spielchen vor dem Arbeitsgericht werden. Ich persönlich mag mich da zu keiner Seite deutlich aus dem Fenster lehnen, tendiere aber dazu, daß ein Arbeitsrichter da AN-freundliche Auslegung betreibt und von einem unbefristeten AV ausgeht, wenn da sonst nix Relevantes im AV steht.
Da muß man dann aber auch im Rahmen des http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__17.html klagen. Fachanwalt hinzuziehen.
Gruß,
LeoLo