Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im Januar 2009 eine Abmahnung wegen eines schweren Fehlverhaltens erhalten. Ich habe jetzt , nach 2 Jahren darum gebeten- nachdem ich alle an mich gestellten Anforderungen mehr als gerecht geworden bin-diese aus der Personalakte zu entfernen. Personalrat und Arbeitgeber sagen: Es liegt im ermessen des Arbeitgebers unsd personalrates diese zu entfernen und sie werden es nicht tun.
Ist das so?

Vielen Dank für Ihr Bemühen im Vorraus
MfG. Ronja

ich habe im Januar 2009 eine Abmahnung wegen eines schweren Fehlverhaltens erhalten. Ich habe jetzt diese aus der Personalakte zu entfernen.

Personalrat und Arbeitgeber sagen: Es liegt im

ermessen des Arbeitgebers unsd personalrates

Guten Tag,

aus dem Hinweis auf einen Personalrat ist das Umfeld Öffentlicher Dienst zu vermuten. Daraus entstehen aber für diese Frage keine Besonderheiten.

  1. Nur der Arbeitgeber, nicht der Personalrat ist Adressat und Entscheider über den Verbleib in der Personalakte.
  2. es gibt keine Regelfrist nach der eine Abmahnung entfernt werden muss. Das BVerG hat allerdings eine Kündigung die auf eine 6 Jahre alte Abmahnung gestützt wird, beanstandet (BVerfG Beschluss 16.10.98 - 1 BvR 1685/92 zitiert nach juris).
  3. in der Praxis sind 2 - 3 Jahre üblich. Je nach Schwere des Verstoßes. Wenn Sie selbst von einer schweren Pflichtverletzung ausgehen, würde ich auf die 3 Jahre gehen. Dann aber wird üblicher Weise zu entfernen sein, wenn die Anforderungen seither erfüllt sind (LAG Hamm Urteil 14.5.1986 2 Sa 320/86 zitiert nach juris)
  4. so hat es das LAG Hamm in seinem Urteil vom 12.07.2007 17 Sa 64/07 zitiert nach juris nochmals zusammengefasst

Ich würde daher noch ein Jahr warten. Dann aber wird man den AG im Ergebnis zur Entfernung verurteilen.
Alles Gute

Vielen Dank für die mail.Der Arbeitgeber beruft sich auf ein Urteil ( ich habe es leider nicht schriftlich) das gefällt wurde als die Frau mit dem Kassenbon ( es ging durch die Medien.Ich glaube es war lidl- die Verkäuferin hatte zwei Kassenbons vom Flaschenautomat in der Tasche). Wissen Sie etwas darüber?

Vielen Dank im vorraus

mfG. Ronja

Der Arbeitgeber beruft sich auf ein

Urteil das gefällt wurde als die Frau mit dem Kassenbon

Das ist der berühmte Fall Emmely mit dem Lergut Bon(s) für 1,30 Euro.
Warum beruft sich der Arbeitgeber darauf?
Da ging es um eine Kündigung und nicht um eine Abmahnung und gegen die beiden unteren Instanten ArbGer Berlin und LAG Berlin hat das Bundesarbeitsgericht der Klage stattgegeben. Die Kündigung war unwirksam.

Grüße

HALLO;
ich weiß es nicht so genau. Ich werde nochmal nachfragen. Mir wurde nur gesagt , dass die Anwältin der Gemeinde sich auf diesen Fall bzw. dieses Urteil beruft.
Wenn es in Ordnug ist, würde ich nochmal nachhaken und mich dann nochmal melden.

Vielen Dank bis dahin erstmal.
Einen schönen Abend wünscht
ronja

Vielen Dank für die mail.Der Arbeitgeber beruft sich auf ein Urteil ( ich habe es leider nicht schriftlich) das gefällt wurde als die Frau mit dem Kassenbon ( es ging durch die Medien.Ich glaube es war lidl- die Verkäuferin hatte zwei Kassenbons vom Flaschenautomat in der Tasche). Wissen Sie etwas darüber?

Vielen Dank im vorraus

mfG. Ronja