Hallo zusammen,
angenommen Herr Müller war wie folgt bei einer Universität in Baden Württemberg beschäftigt:
Beschäftigung bei Institut A
01.03.2002 - 31.12.2004 BAT 2a
01.01.2005 - 31.12.2005 BAT 2a/2 (Halbe Stelle)
01.01.2006 - 31.12.2006 BAT 2a/2 (Halbe Stelle)
Beschäftigung bei Institut B
01.01.2007 - 31.12.2009 TVL 13 (hier werden pro Semester wiederkehrende Aufgaben erledigt und Neueinführungen sagen wir von Sotfware)
Gibt es Möglichkeit auf Entfristung zu klagen? Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?
Vielen Dank im vorraus
Richard