Hallo,
hat jemand von Euch Ahnung von § 3 EntgeltFortzG ?
Nach Satz 2 hat man im Falle einer erneuten AU, wegen derselben Krankheit nur Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn man zwischendurch wieder 6 Monate gearbeitet hat. Gilt dies in jedem Fall oder nur wenn die erste AU schon 6 Wochen gedauert hat?
Konkret:
A ist wegen Grippe drei Tage krankgeschrieben. Danach fühlt er sich bessser und arbeitet zwei Tage wieder. Am Tag 6 stellt sich aber heraus, dass er nicht wirklich kuriert ist und A wird erneut wegen derselben Grippe für drei Tage krankgeschrieben.
Gibt es dann für die Tage 6-8 Entgeltfortzahlung vom AG? Und wenn nicht: Zahlt die Krankenkasse dann? Oder gibt es gar kein Geld?
Viele Grüße
Trobi