Erfährt neuer Arbeitgeber von kurzer Arbeitslosigkeit?

Hallo,

eine Person hat ihre Arbeitsstelle beim alten Arbeitgeber aufgrund sehr schlechter Arbeitsbedingungen und daraus resultierender psychischer Probleme gekündigt.
Sowohl im Lebenslauf als auch beim Vorstellungsgespräch beim neuen Arbeitgeber wird das Ende des vorherigen Beschäftigungsverhältnisses verschwiegen, so dass der neue Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Bewerber weiterhin beim alten Arbeitgeber beschäftigt sei.

Die besagte Person bezieht seit dem Ende des alten Beschäftigungsverhältnisses Arbeitslosengeld. Sie erhält eine Zusage beim neuen Arbeitgeber. Die sich ergebende Beschäftigungslücke, also die Zeit zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen beträgt drei Monate.

Gibt es eine Möglichkeit, dass der neue Arbeitgeber von der Kündigung und der dreimonatigen Arbeitslosigkeit erfährt?

Was muss seitens des neuen Arbeitnehmers außer der Bescheinigung über Lohnsteuer-Abzug, Sozialversicherungsausweis und Mitgliedsnachweis der Krankenkasse noch vorgelegt werden?

Vielen Dank.

Freundliche Grüße

W. Fazio

Hallo,

der Lebenslauf gilt als Dokument und wer hier falsche Angaben macht und der AG davon Kenntnis erlangt, kann er das Arbeitsverhältnis unverzüglich (fristlos) kündigen.

Es besteht auch die Möglichkeit/Gefahr, dass der AG durch ein Telefonat mit der GKV hier von einem ehemaligen Arbeitsverhältnis Kenntnis erlangt.

Es ist nicht negativ, wenn ein Arbeitnehmer seine Entscheidung für einen Arbeitsgeber nach einigen Wochen Arbeit überprüft und das Arbeitsverhältnis beendet; das kommt tagtäglich vor.
lG

Hi!

der Lebenslauf gilt als Dokument und wer hier falsche Angaben
macht und der AG davon Kenntnis erlangt, kann er das
Arbeitsverhältnis unverzüglich (fristlos) kündigen.

Abgesehen davon, dass es bei einer Täuschung dämlich wäre zu kündigen - dafür hast du in dieser Pauschalität sicherlich eine rechtlich belastbare Quelle … oder ist es wie zu 90 % (man, bin ich optimistisch!) bei deinen Äußerungen die typische freie Erfindung?

Es besteht auch die Möglichkeit/Gefahr, dass der AG durch ein
Telefonat mit der GKV hier von einem ehemaligen
Arbeitsverhältnis Kenntnis erlangt.

Klar, die GKV haben ja auch nichts besseres zu tun, als mit datenschutzrechtlichen Fakten rechtwidrig hausieren zu gehen, vor allem telefonisch …

Man man man

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Hi!

Sowohl im Lebenslauf als auch beim Vorstellungsgespräch beim
neuen Arbeitgeber wird das Ende des vorherigen
Beschäftigungsverhältnisses verschwiegen, so dass der neue
Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Bewerber weiterhin beim
alten Arbeitgeber beschäftigt sei.

Wird es nur verschwiegen, oder wird ganz klar gelogen?

Gibt es eine Möglichkeit, dass der neue Arbeitgeber von der
Kündigung und der dreimonatigen Arbeitslosigkeit erfährt?

Bis auf den Faktor „Zufall“ gibt es diese nicht.

Was muss seitens des neuen Arbeitnehmers außer der
Bescheinigung über Lohnsteuer-Abzug,
Sozialversicherungsausweis und Mitgliedsnachweis der
Krankenkasse noch vorgelegt werden?

Anders gefragt: Was will der AG denn alles so haben?
Eigentlich reicht das, jedoch fordern einige AG Dinge wie Führungszeugnis oder die Vorlage des Ausweises an.

VG
Guido

Moin

Hallo,

eine Person hat ihre Arbeitsstelle beim alten Arbeitgeber
aufgrund sehr schlechter Arbeitsbedingungen und daraus
resultierender psychischer Probleme gekündigt.
Sowohl im Lebenslauf als auch beim Vorstellungsgespräch beim
neuen Arbeitgeber wird das Ende des vorherigen
Beschäftigungsverhältnisses verschwiegen, so dass der neue
Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Bewerber weiterhin beim
alten Arbeitgeber beschäftigt sei.

Was spricht dagegen, dem neuen AG (im Nachhinein) von der Arbeitslosigkeit in Kenntnis zu setzen?

Die besagte Person bezieht seit dem Ende des alten
Beschäftigungsverhältnisses Arbeitslosengeld. Sie erhält eine
Zusage beim neuen Arbeitgeber. Die sich ergebende
Beschäftigungslücke, also die Zeit zwischen den beiden
Arbeitsverhältnissen beträgt drei Monate.

Gibt es eine Möglichkeit, dass der neue Arbeitgeber von der
Kündigung und der dreimonatigen Arbeitslosigkeit erfährt?

Was muss seitens des neuen Arbeitnehmers außer der
Bescheinigung über Lohnsteuer-Abzug,
Sozialversicherungsausweis und Mitgliedsnachweis der
Krankenkasse noch vorgelegt werden?

Wenn ein Zeugnis vom „alten“ AG verlangt wird, kommt spätestens dann die Zeit der Arbeitslosigkeit ans Licht. U. u. auch bei einer Bescheinigung des bereits genommenen Urlaubs …

Ich sehe hier nicht die Problematik der kurzen Arbeitslosigkeit und verstehe deshalb auch die Verschleierung gegenüber dem neuen AG nicht. Wenn der AG von dritter Seite - wie auch immer - davon erfährt, ist das Vertrauensverhältnis zumind. erschüttert. Das klärende Gespräch, welches dann evtl. folgt, ist auf jeden Fall unangehnehmer als jetzt von den drei Monaten zu sprechen.

Vielen Dank.

Freundliche Grüße

W. Fazio