Hallo,
eine Person hat ihre Arbeitsstelle beim alten Arbeitgeber aufgrund sehr schlechter Arbeitsbedingungen und daraus resultierender psychischer Probleme gekündigt.
Sowohl im Lebenslauf als auch beim Vorstellungsgespräch beim neuen Arbeitgeber wird das Ende des vorherigen Beschäftigungsverhältnisses verschwiegen, so dass der neue Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Bewerber weiterhin beim alten Arbeitgeber beschäftigt sei.
Die besagte Person bezieht seit dem Ende des alten Beschäftigungsverhältnisses Arbeitslosengeld. Sie erhält eine Zusage beim neuen Arbeitgeber. Die sich ergebende Beschäftigungslücke, also die Zeit zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen beträgt drei Monate.
Gibt es eine Möglichkeit, dass der neue Arbeitgeber von der Kündigung und der dreimonatigen Arbeitslosigkeit erfährt?
Was muss seitens des neuen Arbeitnehmers außer der Bescheinigung über Lohnsteuer-Abzug, Sozialversicherungsausweis und Mitgliedsnachweis der Krankenkasse noch vorgelegt werden?
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
W. Fazio