Hallo,
angenommen jemand bewirbt sich auf eine Stellenanzeige hin. Er wird zum Vorstellungsgespräch schriftlich eingeladen. In der Einladung steht nichts davon, dass Anreisekosten nicht übernommen werden. Nach dem Vorstellngsgespräch fragt er nach, wie das mit den Anreisekosten sei, an wen er sich für die Übernahme wenden müsse. Es heisst „Das machen wir schon eine Weile nicht merh“.
Meines Wissens nach muss der Einladendedie Kosten übernehmen. Is tdas korrekt?
Falls ja, wann verjährt der Anspruch auf die Übernahme der Kosten?
Im gedachten Fall würde es sich übrigens beim Einladenden um ein Ministerium handeln. Gelten da andere Regeln?