Hallo,
also die 3 Kriterien was die Krankheit betrifft werden
erfüllt. Der AG hat dem AN einen Aufhebungsvertrag angeboten.
Sollte der AN dann nicht annehmen, hätte der AG wahrscheinlich
eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen und wohl gute
Chancen damit gehabt.
Sollte der AN zustimmen? Sollte er vielleicht eine Abfindung
fordern? Mit welchem Recht?
Ein Abfindungsanspruch ist m. E. nach § 1 Abs. 2 KSchG nicht gegbeben.
Stimmt der AN einem Aufhebungsvertrag oder nach langjähriger Beschäftigung einer Kündigung zu und ist danach arbeitslos (weil zum Rentenantrag noch kein Bescheid ergangen ist oder er abgelehnt oder nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt wird), kann es Probleme mit der AA geben (Sperrzeit wäre denkbar). Allerdings könnte der AN m. E. belegen, dass ihm aufgrund der Gesamtumstände kein anderes Verhalten möglich war. Ob das AA das akzepiert, kann nur die Praxis zeigen. Der AN sollte es nicht darauf ankommen lassen. Ist der AN weiterhin krank, steht das Thema ALG I nicht zur Diskussion, denn dann bezieht er wohl weiterhin Krankengeld.
Wenn der AN sich dennoch mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden erklärt, könnte er argumtieren, der AG erspare sich ja die Zahlung des Entgelts für die Dauer der Kündigungsfrist. Diese Ersparnis könnten sich beide Seiten teilen. Nur in diesem Fall spart der AG wohl nichts, weil der AN ja schon länger Krankengeld bezieht. Eine erneute Arbeits-aufnahme könnte aber wiederum die Berechtigung des Rentenantrages in Zweifel ziehen.
Eine Abfindung hängt unter diesen Umständen m. E. vom guten Willen des AG ab.
Gruß
Zemionow