Erwerbsminderungsrentenantrag - Arbeitsvertrag

Hallo,

ein AN war in 2009 ca. 42 Wochen krankgeschrieben und hatte viermal versucht in die Arbeitswelt zurückzukehren. Jetzt wird der AN einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Der AG erklärte jetzt dem AN, dass der AG das Arbeitsverhältnis so nicht weiter bestehen lassen könnte, da er für die Abteilung planen müsste. Der AN ist zu 50% schwerbehindert und bezieht weiter Krankengeld. Kann der AG jetzt einfach kündigen, zb. krankheitsbedingt, oder muss er das Arbeitsverhältnis ruhen lassen?

DANKE, Painter

Hallo,

Schwerbehinderten kann nur mit Zustimmung de Integrationsamtes gekündigt werden. Näheres regeln die §§ 85 ff. SGB 9.

Wenn der AG dem Integrationsamt dem Integrationsamt erklärt, dass

  • er durch den Ausfall des AN in seinem Betriebsablauf wesentlich beeinträchtigt ist und
    -er für den AN keinen anderweitigen Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung stellen kann,und
  • die ärztliche Prognose über den zukünftige Entwicklung des Krankheitsbildes keine Besserung erwarten lässt,
    wird das Integrationsamt m. E. die Zustimmung erteilen.

Der AG könnte dann bei vorliegender Zustimmung und negativer Gesundheitsprognose (die ist wahrscheinlich gegeben, sonst würde ja kein Rentenantrag gestellt) krankheitsbedingt kündigen.

Aber kann das nicht so geregelt werden, dass der AG den Bescheid der Rentenversicherung abwartet? Zumindest, wenn die behandelnden Ärzte die Chancen für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente sehen. Die bisherige Stelle kann der AG ja besetzen, da diese wohl vom AN nicht mehr ausgefüllt werden kann. Und direkte Kosten verursacht der AN derzeit auch nicht, weil er ja Krankengeld bezieht.

Gruß
Zemionow

Hallo nochmal,

also die 3 Kriterien was die Krankheit betrifft werden erfüllt. Der AG hat dem AN einen Aufhebungsvertrag angeboten. Sollte der AN dann nicht annehmen, hätte der AG wahrscheinlich eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen und wohl gute Chancen damit gehabt.

Sollte der AN zustimmen? Sollte er vielleicht eine Abfindung fordern? Mit welchem Recht?

DANKE
Painter

Hallo,

also die 3 Kriterien was die Krankheit betrifft werden
erfüllt. Der AG hat dem AN einen Aufhebungsvertrag angeboten.
Sollte der AN dann nicht annehmen, hätte der AG wahrscheinlich
eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen und wohl gute
Chancen damit gehabt.

Sollte der AN zustimmen? Sollte er vielleicht eine Abfindung
fordern? Mit welchem Recht?

Ein Abfindungsanspruch ist m. E. nach § 1 Abs. 2 KSchG nicht gegbeben.

Stimmt der AN einem Aufhebungsvertrag oder nach langjähriger Beschäftigung einer Kündigung zu und ist danach arbeitslos (weil zum Rentenantrag noch kein Bescheid ergangen ist oder er abgelehnt oder nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt wird), kann es Probleme mit der AA geben (Sperrzeit wäre denkbar). Allerdings könnte der AN m. E. belegen, dass ihm aufgrund der Gesamtumstände kein anderes Verhalten möglich war. Ob das AA das akzepiert, kann nur die Praxis zeigen. Der AN sollte es nicht darauf ankommen lassen. Ist der AN weiterhin krank, steht das Thema ALG I nicht zur Diskussion, denn dann bezieht er wohl weiterhin Krankengeld.

Wenn der AN sich dennoch mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden erklärt, könnte er argumtieren, der AG erspare sich ja die Zahlung des Entgelts für die Dauer der Kündigungsfrist. Diese Ersparnis könnten sich beide Seiten teilen. Nur in diesem Fall spart der AG wohl nichts, weil der AN ja schon länger Krankengeld bezieht. Eine erneute Arbeits-aufnahme könnte aber wiederum die Berechtigung des Rentenantrages in Zweifel ziehen.

Eine Abfindung hängt unter diesen Umständen m. E. vom guten Willen des AG ab.

Gruß
Zemionow