Fachfremder Unterricht

Hallo,
ich bin Handwerksmeister in einem Bildungszentrum. Nun soll ich fachfremden Unterricht lehren. In meinem Arbeitsvertrag steht aber nur das ich als Ausbilder tätig sein soll.

Muss ich mich dem beugen ?

Die Frage ist, was unter „fachfremd“ zu verstehen ist. Zur beruflichen Bildung gehört ja weit mehr, als das fachliche. Soziale und mentale Fähigkeiten zum Beispiel. Ein Tischler sollte auch mit Menschen sprechen können und auf Ihre Fragen und Wünsche eingehen können. Evtl. kannst Du, durch diese neue Herausforderung, auch wachsen. Wenn es Dir jedoch wiederstrebt und Du dazu überhaupt keine Ambitionen hast, solltest Du das deutlich machen.

Danke für die Rückmeldung !!
Aber es geht darum das ich drei verschiedene Unterrichtseinheiten geben soll, die in keinster Weise etwas mit meinem Beruf zu tun haben. Auch nicht annähernd ! Sorry wenn ich mich nicht richtig erklärt habe.

Moin,

Ohne genaue Kenntnis der Ausführungen des Arbeitsvertrages ist eine spezifische Antwort nicht möglich. Wenn das Bildungszentrum Angebote in div. Sparten hat und im Arbeitsvertrag lediglich die Tätigkeit als Ausbilder definiert ist; befürchte ich, JA. Ansonsten ist das Aufgabengebiet (=fachl. Einsatzgebiet der Ausbildung) im Vertrag konkret zu umschreiben.

Ggf. hilft hier Betriebs- oder Personalrat / Rechtsberatung der zust. Gewerkschaft.

Viel Glück

auch für die Auszubildenden