Hallo Luna,
Hallo,
jemand bekommt 300€ mtl. Fahrtkosten erstattet. Jeden Monat
wieder, pauschal versteuert.
Muss dieses in der Gehaltsabrechnung „oben“ aufgeführt sein,
also wird es zum Gesamtbrutto dazu gezählt
ja, es würde dann ungefähr so da stehen:
Gehalt: 2000,00 €
Fahrtkostenzuschuss: 300,00 €
Hinter dem Namen der jeweiligen Leistung steht dann, unterschiedlich bei den Lohnprogrammen, z.B. bei Gehalt LLL (für laufend Gesamtbrutto, laufend Steuerbrutto und laufend SV_Brutto). Bei den Fahrtkosten steht dann z.B. LPX (für laufend, P für Pauschale Steuer und X für SV-frei)
d.h. es ergibt sich ein Gesamtbrutto von 2.300,00 €, aber ein Steuer- und SV-brutto von 2.000,00 €, weil der Fahrtekostenzuschuss pauschal versteuert wurde und demzufolge auch SV-frei ist.
Im Übrigen ist hier noch zu beachten, dass der Zuschuss nur pauschal versteuert werden kann, wenn er niedriger ist, als die tatsächlichen Kosten.
, oder kommt es
„unten“ hin zu den Netto-Abzügen (wo z.B. auch VL abgezogen
wird)?
Auf keinen Fall. Es wird ja nicht wieder abgezogen, wie z.B. beim Firmenwagen ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.
Es wird Brutto wie netto bezahlt. Somit nicht zum
Steuer-Brutto hinzugerechnet.
Genau
Vielen Dank schon mal!
Bitte
Gruß
Gesine