Fahrgeld pauschal: Gehört zum Gesamtbrutto?

Hallo,

jemand bekommt 300€ mtl. Fahrtkosten erstattet. Jeden Monat wieder, pauschal versteuert.

Muss dieses in der Gehaltsabrechnung „oben“ aufgeführt sein, also wird es zum Gesamtbrutto dazu gezählt, oder kommt es „unten“ hin zu den Netto-Abzügen (wo z.B. auch VL abgezogen wird)?

Es wird Brutto wie netto bezahlt. Somit nicht zum Steuer-Brutto hinzugerechnet.

Vielen Dank schon mal!
Gruß

Hallo Luna,

Hallo,

jemand bekommt 300€ mtl. Fahrtkosten erstattet. Jeden Monat
wieder, pauschal versteuert.

Muss dieses in der Gehaltsabrechnung „oben“ aufgeführt sein,
also wird es zum Gesamtbrutto dazu gezählt

ja, es würde dann ungefähr so da stehen:

Gehalt: 2000,00 €
Fahrtkostenzuschuss: 300,00 €

Hinter dem Namen der jeweiligen Leistung steht dann, unterschiedlich bei den Lohnprogrammen, z.B. bei Gehalt LLL (für laufend Gesamtbrutto, laufend Steuerbrutto und laufend SV_Brutto). Bei den Fahrtkosten steht dann z.B. LPX (für laufend, P für Pauschale Steuer und X für SV-frei)

d.h. es ergibt sich ein Gesamtbrutto von 2.300,00 €, aber ein Steuer- und SV-brutto von 2.000,00 €, weil der Fahrtekostenzuschuss pauschal versteuert wurde und demzufolge auch SV-frei ist.
Im Übrigen ist hier noch zu beachten, dass der Zuschuss nur pauschal versteuert werden kann, wenn er niedriger ist, als die tatsächlichen Kosten.

, oder kommt es

„unten“ hin zu den Netto-Abzügen (wo z.B. auch VL abgezogen
wird)?

Auf keinen Fall. Es wird ja nicht wieder abgezogen, wie z.B. beim Firmenwagen ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.

Es wird Brutto wie netto bezahlt. Somit nicht zum
Steuer-Brutto hinzugerechnet.

Genau

Vielen Dank schon mal!

Bitte

Gruß

Gesine

Hallo!

Erstmal vielen Dank für deine Antwort!

Im Übrigen ist hier noch zu beachten, dass der Zuschuss nur
pauschal versteuert werden kann, wenn er niedriger ist, als
die tatsächlichen Kosten.

Und was, wenn nicht? Was ist die Alternative?

oder kommt es „unten“ hin zu den Netto-Abzügen (wo z.B. auch VL abgezogen wird)?

Auf keinen Fall. Es wird ja nicht wieder abgezogen, wie z.B.
beim Firmenwagen ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.

Wieso wieder? VL war nur 1 Beispiel, dass „unten“ steht… :wink: Unter welchen Umständen würde das Fahrgeld auch bei den Nettobezügen stehen? Geht das nicht auch?

Hallo!

Erstmal vielen Dank für deine Antwort!

Im Übrigen ist hier noch zu beachten, dass der Zuschuss nur
pauschal versteuert werden kann, wenn er niedriger ist, als
die tatsächlichen Kosten.

Und was, wenn nicht? Was ist die Alternative?

Wenn der Zuschuss höher ist, als die tatsächlichen Kosten, ist eine Pauschlversteuerung ausgeschlossen. Der Zuschuss ist ganz normal beitrags- und steuerpflichtig.

oder kommt es „unten“ hin zu den Netto-Abzügen (wo z.B. auch VL abgezogen wird)?

Auf keinen Fall. Es wird ja nicht wieder abgezogen, wie z.B.
beim Firmenwagen ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.

Wieso wieder? VL war nur 1 Beispiel, dass „unten“ steht… :wink:
Unter welchen Umständen würde das Fahrgeld auch bei den
Nettobezügen stehen? Geht das nicht auch?

Nein, weil ein Fahrtkostenzuschuss kein Nettobezug ist. Entweder wird er pauschal versteuert oder normal.

Ich hab dir noch einen Link rausgesucht, der sich sehr genau mit dieser Thematik beschäftigt:

http://www.lohn-info.de/fahrkostenersatz.html

Viele Grüße

Gesine

Hallo Luna,

noch einmal als Erklärung:

Fahrtkostenzuschuss ist ein Zuschuss des AG zum Lohn und wird deshalb nicht im Netto wieder abgezogen, genau wie z.B. ein Kindergartenzuschuss.
Anders verhält es sich sich mit dem sogenannten geldwerten Vorteil (Nutzung des Firmenwagens, Kleidergeld, VL, günstigere Miete bei Firmenwohnungen, günstiges AG-Darlehen usw.). Hier möchte das Finanzamt gern mitverdienen und deshalb kommt hier erstmal das Geld auf das Steuer- und SV-Brutto und wird dann im Netto wieder abgezogen.

Viele Grüße

Gesine