Ferienjob - Rechtliches

Eine Studentin bekommt von einer Firma das Angebot, in den Semesterferien dort zu arbeiten. Ein fixer Stundenlohn ist ausgehandelt. Die Arbeitszeit beträgt 7 Uhr bis abends, wobei die Arbeitszeit in der Regel nicht vor 17 Uhr endet und sogar bis 22 Uhr gehen kann. Auch Samstags wird gearbeitet. Die Dauer des Jobs beträgt sechs Wochen.

Die Studentin ist mit den Vorgaben nicht ganz glücklich und hat noch andere Bewerbungen für Jobs mit besseren Bedingungen laufen.

Da diese Bewerbung aber bisher die einzige mit fester Zusage ist, möchte sie sich die Chance auf den Job nicht durch eine Absage verspielen. Sprich: Lieber nimmt sie den schlechten Job als gar keinen.

Wenn sie jetzt den Arbeitsvertrag unterschreibt, mittlerweile aber ein besseres Angebot bekommt von einer anderen Firma, kann sie dann ohne rechtliche Konsequenzen den Vertrag kündigen, bevor sie das Arbeitsverhältnis angetreten hat?

Nein o.w.T.

Gruss Ivo

Hallo Ivo,

Ääähm … falls sich deine Antwort auf diese Frage bezog …

_"Wenn sie jetzt den Arbeitsvertrag unterschreibt, mittlerweile aber ein besseres Angebot bekommt von einer anderen Firma, kann sie dann ohne rechtliche Konsequenzen den Vertrag kündigen, bevor sie das Arbeitsverhältnis angetreten hat?

… ist das - so pauschal gesagt - falsch. Kündigen kann man sehr wohl vor Vertragsantritt (und das auch ohne unangenehme Konsequenzen), insofern nicht vereinbart ist, dass eine Kündigung vor Vertragsantritt ausgeschlossen ist.

MfG_

Ich war nach Ivos Antwort auch etwas ratlos :smile:

Aber danke für deine Antwort Xolophos.

… ist das - so pauschal gesagt - falsch. Kündigen kann man
sehr wohl vor Vertragsantritt (und das auch ohne unangenehme
Konsequenzen), insofern nicht vereinbart ist, dass eine
Kündigung vor Vertragsantritt ausgeschlossen ist.

Stimmt.
Pauschal kann man das so nicht sagen.
Ich hätte genausogut „Ja o.w.T“ schreiben können - weil es ohne den Vertrag zu kennen kaum zu beurteilen ist.
Meine persönliche Erfahrung zeigt aber, dass es eher ein „Nein“ ist, da sich ein AG heutzutage -zumindest in den Branchen wo ich mihc auskenne - so versucht abzusichern, insbesondere da die Suche nach geeigneten Kanditaten nicht umsonst ist.

Gruss Ivo

Mittlerweile hat Studentin A den Arbeitsvertrag erhalten. Er enthält keine Klausel zur Kündigungsfrsit, geschweige denn überhaupt eine Aussage zur Kündigung.

In diesem Fall würde wohl die übliche Kündigungsfrist greifen, oder? Ist die dann 4 Wochen?