Firmenübernahme-Rückforderung

Hallo liebe Wissende,

mal angenommen C. arbeitet seit einiger Zeit als „400.- Euro Kraft“ in einem Betrieb, zu einem festen Gehalt von monatl. 381.- Euro. Der Betrieb ist in Insolvenz, daher wird C. von einer „Leihfirma“ eingestellt. Nach der Insolvenz wird der Betrieb in letzter Minute verkauft. Die Mitarbeiter werden übernommen.

Wenn nun der alte Arbeitgeber (die Leihfirma) plötzlich den Mitarbeitern Rechnungen schicken würde, mit Rückforderungen, da er denkt, die Mitarbeiter hätten weniger Stunden abgeleistet als die, die sie bezahlt bekommen haben. Die Mitarbeiter können das nicht nachvollziehen. Es bestünde daher große Unsicherheit, ob wirklich zu wenig Stunden abgeleistet wurden.

Hat der alte Arbeitgeber Recht und kann die Summe zurückfordern?

Vielen Dank in Voraus!
Die Münchnerin

Hallo

Mir ist noch nicht ganz klar, warum eine Leihfirme wegen laufender Insolvenz der Firma nun die AN übernimmt und zum Schein wieder ausleiht? Wurde das AV beim zahlungsschwachen Ursprungs-AG denn vorab beendet?

Gruß,
LeoLo

In diesem fiktiven Fall würde die Leihfirma das Arbeitsverhältnis mit dem Verkauf der Firma beenden, ein Zeugnis ausstellen etc.
Die Mitarbeiter bekämen neue Arbeitsverträge mit dem neuen Arbeitgeber.

Gruß, DM

Hallo,

das hört sich sehr stark nach einer Umgehung des § 613a BGB an.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html
Die betroffenen MA sollten schleunigst einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und über die Gründung eines BR nachdenken.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo und guten Abend,

@Wolfgang: Dem ist fast nichts hinzuzufügen, außer bei folgender Fallgestaltung, über deren Richtigkeit uns alle DieMünchnerin aufklären müsste:

Der AG A beendet ordnungsgemäß das Arbeitsverhälnis mit AN B. Ggf. empfiehlt er B sich bei Leihfirma C zu bewerben. AG A weiß und ahnt nicht, dass er in Kürze Insolvenz anmelden muss. AN B wird von Leihfimra C eingestellt und an A verliehen. Arbeitgeber des B im Sinne des § 613a BGB ist nun C und nicht mehr A.

Nun geht A in Insolvenz und es findet sich (zum Glück) ein Nachfolger/ein Käufer für den Betrieb des A. Alle noch vorhandenen AN des A würden Bestandsschutz im Sinne des § 613a geniessen, nicht aber B, weil er nicht mehr zum Betrieb des insolventen A gehört, sondern „nur“ ausgeliehen ist.

Hätte nun, und das ist reine Spekulation und Theorie, ein dazu beauftragter AN des A z.B. gefälschte Stundenzettel über den Nachweis der Arbeitszeit des Leiharbeiters B, denn das ist B nun, unterschrieben, oder diese Stundenzettel gar selbst zu Gunsten des B gefälscht, weil er weiß, dass A bald insolvent wird und er so noch etwas Gutes für B zu tun glaubt, dann hat natürlich die Leihfirma C das Recht fälschlicherweise zuviel gezahltes Entgelt zurückzufordern. Allerdings müsste meine Theorie dann erstmal bewiesen werden. Und ich möchte vermuten, dass es nicht nur beim Zurückfordern bleibt, sondern auch noch strafrechtliche Konsequenzen drohen könnten, z.B. Urkundenfälschung und Betrug.

Wenn wir diesen Fall theoretisch abhandeln wollen, müsste DieMünchnerin schon konkretere Angaben z.B. zum Zeitablauf machen.
Ansonsten empfiehlt sich dringend der persönliche Kontakt zum Fachanwalt.

Bitte einfach als Kommentar hinnehmen und keinesfalls auf sich selbst beziehen: Nicht immer sind die Arbeitgeber die Bösen, auch wenn es leider viel zu oft so ist.

Viel Erfolg und schönen Abend
RaBra

1 Like