Hallo und guten Abend,
@Wolfgang: Dem ist fast nichts hinzuzufügen, außer bei folgender Fallgestaltung, über deren Richtigkeit uns alle DieMünchnerin aufklären müsste:
Der AG A beendet ordnungsgemäß das Arbeitsverhälnis mit AN B. Ggf. empfiehlt er B sich bei Leihfirma C zu bewerben. AG A weiß und ahnt nicht, dass er in Kürze Insolvenz anmelden muss. AN B wird von Leihfimra C eingestellt und an A verliehen. Arbeitgeber des B im Sinne des § 613a BGB ist nun C und nicht mehr A.
Nun geht A in Insolvenz und es findet sich (zum Glück) ein Nachfolger/ein Käufer für den Betrieb des A. Alle noch vorhandenen AN des A würden Bestandsschutz im Sinne des § 613a geniessen, nicht aber B, weil er nicht mehr zum Betrieb des insolventen A gehört, sondern „nur“ ausgeliehen ist.
Hätte nun, und das ist reine Spekulation und Theorie, ein dazu beauftragter AN des A z.B. gefälschte Stundenzettel über den Nachweis der Arbeitszeit des Leiharbeiters B, denn das ist B nun, unterschrieben, oder diese Stundenzettel gar selbst zu Gunsten des B gefälscht, weil er weiß, dass A bald insolvent wird und er so noch etwas Gutes für B zu tun glaubt, dann hat natürlich die Leihfirma C das Recht fälschlicherweise zuviel gezahltes Entgelt zurückzufordern. Allerdings müsste meine Theorie dann erstmal bewiesen werden. Und ich möchte vermuten, dass es nicht nur beim Zurückfordern bleibt, sondern auch noch strafrechtliche Konsequenzen drohen könnten, z.B. Urkundenfälschung und Betrug.
Wenn wir diesen Fall theoretisch abhandeln wollen, müsste DieMünchnerin schon konkretere Angaben z.B. zum Zeitablauf machen.
Ansonsten empfiehlt sich dringend der persönliche Kontakt zum Fachanwalt.
Bitte einfach als Kommentar hinnehmen und keinesfalls auf sich selbst beziehen: Nicht immer sind die Arbeitgeber die Bösen, auch wenn es leider viel zu oft so ist.
Viel Erfolg und schönen Abend
RaBra