Hi,
wenn jemand -mit Rücksicht auf die schlechte Situation seiner
Firma- für zwei (drei) Jahre hin freiwillig auf Leistungen ver-
zichtet (Weihnachtsgeld, freiwillig 3,4 Tage/Monat -unbezahlt-
weniger arbeitet):
wie sieht es dann aus, wenn er aus betrieblichen Gründen (Firma
geht pleite) dann doch entlassen werden muß?
Wie berechnet sich dann das Arbeitslosengelt?
xyz % des letzten Gehalts oder wie?
Danke schonmal
Gunter