Hallo.
Folgende Frage stellt sich mir zum TVöD:
Angenommen eine Person hat einen befristeten Arbeitsvertrag entsprechend dem TVÖD, der 11 Monate und 2 Wochen dauert (Probezeit ist bereits vorbei).
Wie sind die Kündigungsfristen dieser Person? Bedeutet der untenstehende §30 etwa, dass die Person nach Ablauf der Probezeit gar nicht mehr kündigen kann, da der Vertrag insgesamt keine 12 Monate dauert???
§ 30
Befristete Arbeitsverträge
Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,…
hoffe, hier kann mir schnell jemand auskunft geben!!!
viele grüße und danke
kathi