Frage zu Krankschreibung

Hallo
Ich hoffe, ich bin hier richtig
Ich habe eine Frage wegen Krankschreibung.
Wenn man 6 Wochen krank geschrieben ist, bekommt man Leistungen von Arbeitgeber, nach den 6 Wochen bekommt man Krankengeld von der Krankenkasse, ist das richtig?
In welchem Zeitraum der Beschäftigung kann diese 6 Wochen vorkommen?
Wenn es weniger als 6 Wochen sind, z.B. 5 Wochen, dann sind die 6 Wochen unangetastet?
Danke im Voraus
Tom

Hallo,

Wenn es weniger als 6 Wochen sind, z.B. 5 Wochen, dann sind
die 6 Wochen unangetastet?

Was meinst du mit „unangetastet“? Hier der etwas laienunverständliche § dazu http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html

MfG

Hallo Danke Erstmal.
Ja, wenn man 6 wochen krankgeschrieben ist, ist das die Phase, die der Arbeitgeber übernimmt, nach 6 Wochen zahlt die Kasse weiter, stimmt das?
für welchen Zeitraum der Beschäftigung gelten diese 6 Wochen?

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Hallo,

Ja, wenn man 6 wochen krankgeschrieben ist, ist das die Phase,
die der Arbeitgeber übernimmt, nach 6 Wochen zahlt die Kasse
weiter, stimmt das?

Ja.

für welchen Zeitraum der Beschäftigung gelten diese 6 Wochen?

Nachdem du nicht mal auf meine Frage nach dem „unangetastet“ auch nur annähernd eingehst: Was bitte meinst du jetzt mit „Zeitraum der Beschäftigung“?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach 4-wöchiger Tätigkeit beim Arbeitgeber.

Es ist besser, wenn du nicht immer neue Fragen aufwirfst, sondern erst mal die noch offenen Rückfragen beantwortest.

MfG

Hallo Xolophos
Danke Schön erst mal
ich muss dir ehrlich sagen, dass ich mich mit der sache gar nicht aus kenne, ich bin überfordert.
Mit unangetastet meinte ich, wenn ich man weniger als 6 Wochen krankgeschrieben wird, dann sind diese 6 Wochen-anspruch auf Lohnfortzahlung weiterhin da und sind unangetastet???
das zuerst :smile:

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Hallo,

Mit unangetastet meinte ich, wenn ich man weniger als 6 Wochen
krankgeschrieben wird, dann sind diese 6 Wochen-anspruch auf
Lohnfortzahlung weiterhin da und sind unangetastet?

Ich verstehs noch immer nicht.

Beispiel 1:

Wenn man mit derselben Krankheit 5 Wochen krank ist, 1 Woche arbeitet, dann wieder krank ist, läuft die Entgeltfortzahlung dann lediglich weiter. Die fängt nicht wieder von vorne an dadurch.

Beispiel 2:

Wenn man aber eine andere Krankheit hat … 5 Wochen Grippe, 1 Woche Arbeiten, Arm gebrochen (= neue AU), dann fängt eine neue Entgeltfortzahlung an.

In Wirklichkeit ist es noch etwas komplizierter und hat was mit den „Gesund“-Zeiträumen zwischen den [selben] Erkrankungen zu tun. Hab aber jetzt keine Lust drauf einen langen Vortrag zu halten.

MfG

Hallo
Danke, ich habe es einwenig doch verstanden, das was du geschrieben hast,ist OK
Gruss

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Hallo,
der Asnpruch auf Entgeltfortzahlung im Krankenheitsfall beträgt
in der Regel sechs Wochen (42 Kalendertage) bei einem normalen Arbeitsverhältnis. Wenn Arbeitnehmer A. wegen der Erkrankung B
arbeitsunfähig wird und die Arbeitsunfähigkeit dauert sieben Wochen an,
erhält er sechs Wochen Entgelt und eine Woche Krankengeld.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit nur 5 Wochen an, erhält er diese
5 Wochen Entgeltfortzahlung. Wird er innerhalb von sechs Monaten erneut
wegen der gleichen Diagnose arbeitsunfähig muss der Arbeitgeber nur
noch eine Woche Entgelt fortzahlen, dann setzt das Krankengeld ein.
Das ist die normale Situation - es gibt da noch einige andere Regelungen,
das würde aber hier nun doch zu sehr verwirren.
Wichtig ist noch zu sagen, dass bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit
während der ersten 28 Tagen einer Beschäftigung der Arbeitgeber
kein Entgelt fortzahlt sondern die Krankenksasse direkt mit
Krankengeld eintritt. Die Entgeltfortzashlungspflicht des Arbeitsgeber beginnt in einem solchen Fall ab dem 29 tag der Arbeitsunfähigkeit für längstens sechs Wochen.
Gruß
Czauderna

Danke Schön

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