Freistellung für ein Bewerbungsgespräch

Hallo, es gibt ja schon einige Links zu dem Thema aber da bleibt noch eine wichtige Frage offen. Schon klar, dass man nach einer Kündigung freigestellt werden muß um zum Vorstellungsgespräch zu gehen. Aber wie schaut das aus, wenn man a) eine Ausbildung macht und ja weiß, dass man in ca. 5 Monaten fertig ist? und b) einen befristeten Vertrag hat, der aber noch 8 Monate läuft. Muß man beim befristeten Vertrag denn erst kündigen um das Recht auf ein Vorstellungsgespräch zu haben???

Danke schon mal im Voraus!!

Hallo,

da wird § 629 BGB analog angewendet, d.h. ist bei befristeten und bedingten Arbeitsverträgen ausnahmsweise von einem dauernden Dienstverhältnis auszugehen, so entsteht nach h.M. ein Freistellungsanspruch ab dem Zeitpunkt, der bei einer Kündigung zum Vertragsende als Beginn der Kündigungsfrist in Betracht käme.

Viele Grüße
EK