Frist Kündigung Minijober

Hallo,

bei der Durchsicht von diversen Texten zum Thema Kündigung und Kündigungsschutz hat sich bei mir folgende Frage ergeben:

Eine Person arbeitet seit 5 Monaten als Minijobber und einzige Angestellte in einem Kleingewerbebetrieb (GbR, zwei Gesellschafter). Ein (schriftlicher) Arbeitsvertrag liegt nicht vor ebensowenig eine eindeutige Absprache hinsichtlich einer Probezeit.

Mit welcher Frist kann nun dieser Person gekündigt werden oder selbst kündigen?

Ich habe etwas von Wartezeiten hinsichtlich des Kündigungsschutzes gelesen usw., das aber nicht richtig durchblickt und schwanke jetzt zwischen BGB (4 Wochen zum 15. oder Monatsende) und 2 Wochen.

Danke für Eure Antworten.

Viele Grüße

Andreas

Hallo,

Mit welcher Frist kann nun dieser Person gekündigt werden oder
selbst kündigen?

Mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (wenn nicht ganz rein zufällig ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gelten würde).

Ich habe etwas von Wartezeiten hinsichtlich des
Kündigungsschutzes gelesen usw., das aber nicht richtig
durchblickt

Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, gibt es in Firmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern (wobei die Anzahl nach einem bestimmten Schema berechnet wird, wo auch deren Woichenarbeitszeiten eine Rolle spielen) erst nach 6 Monaten.

und schwanke jetzt zwischen BGB (4 Wochen zum 15.
oder Monatsende) und 2 Wochen.

Wenn keine Probezeit vereinbart ist, dann gibts die 2-Wochen-[Kündigungs-]Frist nicht. D.h. es gelten von Anfang an für beide Parteien die 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

MfG