Hallo,
bei der Durchsicht von diversen Texten zum Thema Kündigung und Kündigungsschutz hat sich bei mir folgende Frage ergeben:
Eine Person arbeitet seit 5 Monaten als Minijobber und einzige Angestellte in einem Kleingewerbebetrieb (GbR, zwei Gesellschafter). Ein (schriftlicher) Arbeitsvertrag liegt nicht vor ebensowenig eine eindeutige Absprache hinsichtlich einer Probezeit.
Mit welcher Frist kann nun dieser Person gekündigt werden oder selbst kündigen?
Ich habe etwas von Wartezeiten hinsichtlich des Kündigungsschutzes gelesen usw., das aber nicht richtig durchblickt und schwanke jetzt zwischen BGB (4 Wochen zum 15. oder Monatsende) und 2 Wochen.
Danke für Eure Antworten.
Viele Grüße
Andreas