Fristen bei Widerspruch Kündigungsschutzklage

Guten Tag,

ich habe Ende November eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Am 24.11.2009 wurde der Gütetermin am 18.01.2010 bekannt gegeben. Mein damaliger Arbeitgeber hat nun am 13.01.2010 hiergegen Widerspruch eingelegt.
Nun meine Frage: Müssen hierbei auch Fristen eingehalten werden? Meistens gibt es bei Widersprüchen eine Frist von 4 Wochen, aber ist dies bei der Kündigungsschutzklage auch so?

Dann hätte ich noch eine Frage: Darf jemand, der bei dem Gütetermin dabei ist als privater Berater, eine Zeugenaussage machen?

Ich würde mich über eine Antwort freuen und bedanke mich schon mal herzlich bei allen.

Viele Grüsse

Hallo,

tut mir ,leid, aber wie das bei Güteterminen abläuft, kenne ich mich nicht aus. Ich hoffe, andere können Dir da beser weiter helfen. Hast Du keinen Anwalt eingeschaltet???

Gruß,
Rainer

Hallo,

leider kann ich Ihnen nicht helfen. Ich kenne mich nur mit Klagen in Rentensachen aus.

Viele Grüße von

Harald Meyer

Hi,
leider musste ich aus gesundheitlichen Gründen aussetzen und mein Account wurde für die Zeit deaktiviert.

Das mit den Fristen ist soweit korrekt, ich denke, daß meine Hilfe sich erübrigt hat, da dies schon fast ein Jahr her ist. Falls ich Dir noch irgendwie helfen kann, ich bin wieder on.
Liebe Grüße und alles gute,
domalina