Guten Tag,
ich habe Ende November eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Am 24.11.2009 wurde der Gütetermin am 18.01.2010 bekannt gegeben. Mein damaliger Arbeitgeber hat nun am 13.01.2010 hiergegen Widerspruch eingelegt.
Nun meine Frage: Müssen hierbei auch Fristen eingehalten werden? Meistens gibt es bei Widersprüchen eine Frist von 4 Wochen, aber ist dies bei der Kündigungsschutzklage auch so?
Dann hätte ich noch eine Frage: Darf jemand, der bei dem Gütetermin dabei ist als privater Berater, eine Zeugenaussage machen?
Ich würde mich über eine Antwort freuen und bedanke mich schon mal herzlich bei allen.
Viele Grüsse