Fristgerechte Kündigung

Hallo,

Ich möchte einen Vertrag kündigen, den man 6 Wochen vor der Dauer eines Jahres kündigen muss (= Laufzeit des Vertrages) ansonsten verlängert sich der Vertrag. Ich lese immer wieder die Klausel "fristgerecht zum ", welches Datum ist hier einzusetzen?

1.Der Zeitpunkt, an dem die 6 Wochen vor Ablauf des Vertrags erreicht sind?

2.Oder der Zeitpunkt, nachdem genau 1 Jahr abgelaufen ist und eine neue Vertragsperiode anlaufen würde

Bedanke mich schon mal für Eure Antworten, Ajaina

Hallo Ajaina,

Punkt 1 (6 Wochen vor Ablauf des Vertrages) ist die richtige Antwort.
Herzliche Grüße

Hallo,

es ist das Datum zum Ende der Vertragslaufzeit anzugeben, also in Deinem Fall Ende des Jahres.
„fristgerecht“ bedeutet, daß das Schreiben rechtzeitig vor Beginn der Frist (6 Wochen vor Ende des Jahres in Deinem Fall) beim Vermieter sein muss.

Deine Formulierung sollte also etwas sein wie: „…hiermit kündige ich fristgerecht zum Ende 31.12.“

Grüße,
Michael

Hallo Michael,
danke für Deine schnelle Antwort!
Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, schreibe ich dann ( Ablauf des Vertrages 31.12.2010) : „Hiermit kündige ich meinen Vertrag bei Ihnen fristgerecht zum 31.12.2010“.
Datum auf dem Briefkopf ist dann 6 Wochen vorher datiert ( und abgeschickt) und damit „fristgerecht“, oder?

Viele Grüße, Ajaina

Hallo Georg,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Viele Grüße, Ajaina:Hallo Ajaina,

Punkt 1 (6 Wochen vor Ablauf des Vertrages) ist die richtige
Antwort.
Herzliche Grüße

richtig. Entscheidend ist aber nicht der Versand des Briefes, sondern der rechtzeitige Eingang (vor Beginn der 6-Wochen-Frist) bei Deinem Vermieter.
Also ab damit in die Post :smile:

VG,
Michael