Fristlos gekündigt. bekommt man dann ne sperre?

Guten Tag,

wurde vom arbeitgeber fristlos gekündigt ohne angabe von gründen. auf der bescheinigung, die der arbeitgeber für´s arbeitsamt ausfüllen muss, stand dann-mehrfacher verstoß gegen die meldepflicht. bekomme ich nun vom amt ne sperre?

Hallo guten Morgen.
Kann ich auch nicht verstehen / nachvollziehen und deshalb auch leider nicht beantworten. Da kann Dir das Arbeitsamt oder eine Rechtsberatungsstelle weiterhelfen.
Viel Erfolg bei dem Anliegen.

Was bedeutet in diesem Fall Meldepflicht verletzt?
hat es vorher eine Abmahnung gegeben?
Ich würde in jedem Fall zum Arbeitsgericht gehen und mich dort beraten lassen.
Viel Glück.

Hallo,

Arbeitsrecht ist nicht wirklich mein Fachgebiet, aber ich will es trotzdem versuchen.
Also eine fristlose Kündigung ohne Angabe vonm Gründen ist meines Wissnes nach nur in der Probezeit möglich. Ansonsten kann eine Kündigung eigentlich nicht rechtens sein.
Dass mit der Meldefrist versteh ich ohne weitere Angaben nicht. Meldefrist beim Arbeitsamt? Wenn man ein befristetes Arbeitsverhältnis hat, muss man das beim Arbeitsamt anmelden, auch wenn es 2 Jahre sind. Tut man das nicht und wird im Anschluß an dieses befristete Arbeitsverhältnis arbeitslos kann man eine Sperre auf das Arbeitslosengeld bekommen.

Tut mir leid wegen der leicht verspäteten Antwort, ich hoffe aber, ich konnte helfen. Für weitere Fragen möchte ich dich aber bitten, echte Experten zu befragen, ich kenne mich in diesem Bereich nicht so gut aus.

also wenn du eine fristlose kündigung erhalten hast dann bedeutet das das du dich sofort beim Amt melden muss anruf genügt.
meldepflicht heiß du bist verpflichtet dich sofort nach erhalt dich zu melden sonst sperrung.